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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Februar 10

Georg Hern und Hans Sliglin schwören Landgraf Wilhelm Urfehde

Regest-Nr. 15079

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2372 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 583⟩.
Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 52.
Regest
Georg Hern, Schmied aus Nördlingen, und Hans Sliglin aus Kitzingen, die wegen Frevels in das Gefängnis des Landgrafen Wilhelm von Hessen in Marburg gekommen waren und daraus entlassen wurden, schwören, sich nicht rächen zu wollen. Falls sie ihren Eid brechen sollten, wollen sie als meineidig und treulos gelten.
Siegel des Marburger Bürgermeisters Ludwig Orth.

Wortlaut der Datierung

1492 uff fritag nach Apollonien d.h. jungfr. (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Hern, Georg · Sliglin, Hans

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Siegler

Orth, Ludwig

Weitere Orte

Nördlingen (Lkr. Donau-Ries/Bayern) · Kitzingen (Lkr. Kitzingen/Bayern) · Marburg, Gefängnis · Marburg, Bürgermeister

Sachbegriffe

Bürgermeister · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Schmiede · Handwerker · Frevel

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15079 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15079> (Stand: 04.05.2026)