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Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 September 10

Arnold von Nonna schwört Landgraf Wilhelm III. Urfehde und wird des Landes verwiesen

Regest-Nr. 14997

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2200 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 329⟩.
Stückbeschreibung: Papier (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 55.
Regest
Arnold von Nonna schwört, nachdem er aus dem Gefängnis in Marburg entlassen worden ist, wo er nach Verhandlungen an synem liebe strafwürdig gewest war, dem Landgrafen Wilhelm von Hessen Urfehde. Er verspricht, sich von den Landen des Landgrafen drei Tagesreisen weit zu entfernen.
Siegel des Hermann Weifenbach, Schultheiß in Marburg.

Wortlaut der Datierung

1492 mondag nach Nativitiatis Marie (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Nonna, Arnold von

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Siegler

Weifenbach, Hermann

Weitere Orte

Marburg, Gefängnis · Marburg, Schultheiße

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Strafen, Leibes- · Strafen, Landesverweis · Landesverweise · Urfehden · Schultheiße

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 14997 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14997> (Stand: 26.05.2026)