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Regesten der Landgrafen von Hessen
1356 Januar 25
Heinemann von Itter bestätigt das Pfändungsrecht Heinrichs von Battenberg
Regest-Nr. 14871
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2604 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 246〉. Stückbeschreibung: Pergament, sehr lückenhaft, aufgezogen (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel des Ausstellers fehlt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 193, Nr. 6. - Regest
- Heinemann Herr zu Itter, seine Frau Gretha und ihre Erben erklären, daß Heinrich von Battenberg, Bürger in Frankenberg, und seine Frau Metze, denen sie jährlich 5 Schilling und 3 Heller aus ihrem Brückenfeld zu Frankenau verkauft haben, sie bei Nichterhalt der Summe außergerichtlich pfänden dürfen.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
1356 die conversionis S. Pauli apost. (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
Itter, Heinemann III. von · Itter, Gretha von, Frau Heinemanns III.
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Empfänger
Battenberg, Heinrich gen. von, Bürger in Frankenberg · Battenberg, Metze gen. von, Frau Heinrichs
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Flurnamen · Renten, Verkauf von · Ehefrauen · Pfändungen, Recht zu
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14871 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14871> (Stand: 25.05.2026)

