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Regesten der Landgrafen von Hessen
1355 August 26
Rudolf von Helfenberg und Friedrich von Orde gestatten die Weitergabe ihres Lehens
Regest-Nr. 14820
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2088 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1559〉. Stückbeschreibung: Pergament, fleckig, die Schrift hin und wieder beschädigt (lt. Findbuch). Siegel: Die Siegel der beiden Aussteller fehlen (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 190, Nr. 25. - Regest
- Rudolf von Helfenberg, seine Frau Reghelind, Friedrich von Orde und seine Frau Nyze gestatten den Brüdern des Rudolf von Helfenberg, Friedrich und Werner, die mit ihnen gemeinsam besessenen Lehen zu verkaufen oder zu versetzen, wie diese es auch ihnen erlaubt hatten.
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Wortlaut der Datierung
1355 des nehstin myddewochin nach s. Bartholomeus taghe (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
Helfenberg, Rudolf [II.] von · Helfenberg, Reghelind von, Frau Rudolfs [II.] · Orde, Friedrich von · Orde, Nyze von, Frau Friedrichs
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Empfänger
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Siegler
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Sachbegriffe
Lehen, Weitergabe von · Knappen · Ehefrauen · Brüder · Lehen, Verkauf von · Verkäufe · Pfandschaften
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14820 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14820> (Stand: 07.05.2026)

