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Regesten der Landgrafen von Hessen
1541 November 2
Vertrag zwischen Landgraf Philipp und den von Kronberg
Regest-Nr. 13504
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3993 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 64, Nr. I 1〉. Stückbeschreibung: Membran gut erhalten, die Schrift teilweise verblaßt (lt. Findbuch). Siegel: Die Siegel fehlen (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 4. - Regest
- Vertrag zwischen Landgraf Philipp von Hessen und den von Kronberg betreffend die Irrungen wegen der Einnahme des Schlosses und der Stadt Kronberg in der Sickinger Fehde sowie etlicher Zehnten, Zinsen und Güter vor und um Gelnhausen, wegen der Häuser und Güter in Wasserbiblos, welche Johann und Philipp von Wolfskehl inne gehabt haben und die von Landgraf Wilhelm in der pfalzgräfischen Fehde eingenommen wurden.
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Wortlaut der Datierung
d.d. mitwoch den 2. November 1541 (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige · Kronberg, die von
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Empfänger
Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige · Kronberg, die von
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Weitere Personen
Wolfskehl, Johann von · Wolfskehl, Philipp von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Weitere Orte
Kronberg im Taunus, Burg · Kronberg im Taunus · Wasserbiblos (Gem. Riedstadt) · Gelnhausen
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Sachbegriffe
Zinsen · Güter · Fehden, Sickinger · Fehden, bayerische · Burgen · Verträge · Streitigkeiten, Beilegen von · Zinsen · Güter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv 4
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 13504 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13504> (Stand: 09.05.2026)

