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Regesten der Landgrafen von Hessen

1462 April 5

Erzbischof Diether von Mainz verpfändet Battenberg an Landgraf Heinrich III.

Regest-Nr. 12378

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1280 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 69, Nr. 6⟩.
Stückbeschreibung: Papier und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Das beiliegende Siegel ist gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 210.
Regest
Herste. - Erzbischof Diether von Mainz teilt dem Schultheißen, Bürgermeister und Schöffen der Burg und der Stadt Battenberg mit, daß er Landgraf Heinrich III. von Hessen erlaubt habe, Schloß und Stadt von Guntram Schenk, dem sie bisher verpfändet waren, auszulösen. Er sagt sie von ihren bisherigen Gelübden und Eiden los, bis er sie wieder auslöst.

Wortlaut der Datierung

d.d. herst Montag nach Judica 1462 (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Herste (Gem. Bad Driburg/Nordrhein-Westfalen)

Aussteller

Mainz, Erzbischöfe, Diether von Isenburg

Empfänger

Battenberg, Stadt

Siegler

Mainz, Erzbischöfe, Diether von Isenburg

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Schenk zu Schweinsberg, Guntram [VII.]

Weitere Orte

Battenberg (Eder), Burg · Battenberg (Eder), Bürgermeister · Battenberg (Eder), Schöffen · Battenberg (Eder), Schultheiße · Battenberg (Eder) · Mainz, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Burgen · Pfänder, Auslösen von · Bürgermeister · Schöffen · Schultheiße · Erzbischöfe · Eide, Lossagen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12378 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12378> (Stand: 08.05.2026)