Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1375 Dezember 16

Die Landgrafen Heinrich und Hermann stimmen einer Weiterverpfändung in Bauna zu

Regest-Nr. 11739

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Depos. von Dalwigk.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Siegel 1 und 2 fehlen.
Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 127 Nr. 275.
Regest
Landgraf Heinrich von Hessen und sein Vetter Hermann bekenne, daß die Weiterverpfändung des Hofes zu Bauna (Bone) durch die Herdeyne, denen sie ihn für 30 Mark Silber verpfändet hatten, an Werner von Westerburg und dessen Gemahlin Lene und deren Erben für die gleiche Summe mit ihrer Einwilligung geschehen ist und versprechen, die Pfandinhaber bis zur Wiedereinlösung nicht am Besitz des Pfandgutes zu hindern.
Siegler: 1. und 2. Aussteller.

Wortlaut der Datierung

1374 an deme sůntage vor sente Thome tage dez heiligen apostolen.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Empfänger

Westerburg, Werner [I.] von · Westerburg, Lene von, Frau Werners [I.]

Siegler

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Personen

Herdein, die von

Weitere Orte

Altenbauna (Gem. Baunatal), Hof

Sachbegriffe

Vettern · Pfandschaften, Weitergabe von · Höfe, verpfändete · Pfänder, Einlösungsrecht an · Ehefrauen · Erben

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Löwenstein

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11739 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11739> (Stand: 11.05.2026)