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Regesten der Landgrafen von Hessen

1353 April 25

Quittung der Brüder von Grone

Regest-Nr. 1158

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Pergament mit Anrede und Unterschrift und den beiden abhängenden Siegeln, die im Schild 2 senkrecht nebeneinanderstehende Pfeile zeigen. - Rv. des 14. Jhs.: Quitacio illorum de Grune. - (Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Abt. Quittungen).
Literatur: Demandt, Schriftgut 1, Belege Nr. 10.
Regest
Guntil und Erinfrit von Grone, Brüder, teilen dem Landgrafen [Heinrich II.] von Hessen mit, das sie wegen der 4 Mark die sie von Herrn Hermann von dem Berge, Ritter zu Witzenhausen, zu fordern hatten, sie beide [nämlich den Landgrafen und Hermann von dem Berge] ihrer Verpflichtungen los und ledig sagen
Siegel beider [Edition 67/69] Aussteller.
1353 an sente Marcus tage des ewangelisten.
Nachweise

Weitere Personen

Grone, Güntzel von · Grone, Ehrenfried von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Berge, Hermann von dem

Weitere Orte

Witzenhausen

Sachbegriffe

Quittungen · Ritter · Brüder · Verwandte · Schulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1158 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1158> (Stand: 25.05.2026)