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Regesten der Landgrafen von Hessen

1352 Februar 2

Anweisung einer Gülte zu Alsfeld als Altenburger Burglehen

Regest-Nr. 1142

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Drucke: (?): Marburger Beiträge zur Gelehrsamkeit St. 3 § 14.
Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1466, S. 113
Regest
Landgraf Heinrich [II.] zu Hessen weist dem Lützin von Schrockisbach, seinem getreuen Diener, 4 Mark Geld auf seine Gülte zu Alsfeld, genannt das Besagegelt zu einem Burglehen auf Altenburg an. G. an unsir frowin abend Lichtmesse.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Schrecksbach, Ludwig [II.]

Weitere Orte

Alsfeld · Altenburg (Gem. Alsfeld), Burglehen

Sachbegriffe

Gülten · Besagegelder · Burglehen · Diener, landgräfliche · Lehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Scriba, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1142 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1142> (Stand: 28.06.2026)