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Regesten der Landgrafen von Hessen

1350 Mai 22

Erlaubnis für Hermann von Treffurt, Burg und Stadt Spangenberg zu veräußern

Regest-Nr. 1128

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: (14. Jahrhundert) Staatsarchiv Marburg, I, 1, fol. 36.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 5843, S. 609.
Regest
Landgraf Heinrich [II.] von Hessen und sein Sohn Otto erklären, daß Her(mann) von Treffurt (Dryvorthe) in Geldnot ihr Pfand, nämlich Haus und Stadt Spangenberg, veräußern dürfe, doch nicht usw. [wie Landgrafen-Regesten Nr. 1127] - 1350 des sunnabinds noch dem phingistage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Treffurt, Hermann [II.] von

Weitere Orte

Spangenberg, Stadt · Spangenberg, Burg

Sachbegriffe

Pfandschaften · Verpfändungen · Städte · Burgen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Reg. Erzb. Mainz

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1128 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1128> (Stand: 09.05.2026)