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Regesten der Landgrafen von Hessen
1490 Januar 29
Wilhelm III. genehmigt die Erhöhung einer Pfandsumme
Regest-Nr. 10362
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Lehnbuch Wilhelm III., fol. 44. Regesten: Heldmann, Viermünden, S. 306 Nr. 266 (e). - Regest
- Landgraf Wilhelm III. genehmigt den Zuschlag zur Pfandsumme, welche Heinrich von Dersch dem Wiedekind von Hohenfels gelehnt und nun 850 fl. beträgt, vorbehaltlich der Lösung durch sich oder seine Erben oder einen Anderen nach seinem Gefallen.
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Wortlaut der Datierung
D. Freitag nach conversionis Pauli.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
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Sachbegriffe
Pfandschaften · Pfänder, Erhöhen von · Rückkaufrechte · Lehen, Weitergabe von · Erben
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Heldmann, Viermünden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10362 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10362> (Stand: 27.06.2026)

