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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Januar 29

Wilhelm III. genehmigt die Erhöhung einer Pfandsumme

Regest-Nr. 10362

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Lehnbuch Wilhelm III., fol. 44.
Regesten: Heldmann, Viermünden, S. 306 Nr. 266 (e).
Regest
Landgraf Wilhelm III. genehmigt den Zuschlag zur Pfandsumme, welche Heinrich von Dersch dem Wiedekind von Hohenfels gelehnt und nun 850 fl. beträgt, vorbehaltlich der Lösung durch sich oder seine Erben oder einen Anderen nach seinem Gefallen.

Wortlaut der Datierung

D. Freitag nach conversionis Pauli.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Empfänger

Hohenfels, Wittekind [II.] von

Weitere Personen

Dersch, Heinrich [II.] von

Sachbegriffe

Pfandschaften · Pfänder, Erhöhen von · Rückkaufrechte · Lehen, Weitergabe von · Erben

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Heldmann, Viermünden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10362 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10362> (Stand: 27.06.2026)