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Regesta of the Landgraves of Hesse
1490 Januar 29
Wilhelm III. genehmigt die Erhöhung einer Pfandsumme
Regest-Nr. 10362
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Lehnbuch Wilhelm III., fol. 44. Regesta: Heldmann, Viermünden, S. 306 Nr. 266 (e). - Regestum
- Landgraf Wilhelm III. genehmigt den Zuschlag zur Pfandsumme, welche Heinrich von Dersch dem Wiedekind von Hohenfels gelehnt und nun 850 fl. beträgt, vorbehaltlich der Lösung durch sich oder seine Erben oder einen Anderen nach seinem Gefallen.
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Datum Wording
D. Freitag nach conversionis Pauli.
- References
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Granter
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Recipient
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Other Persons
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Keywords
Pfandschaften · Pfänder, Erhöhen von · Rückkaufrechte · Lehen, Weitergabe von · Erben
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Heldmann, Viermünden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10362 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10362> (Stand: 28.06.2026)

