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Regesta of the Landgraves of Hesse

1490 Januar 29

Wilhelm III. genehmigt die Erhöhung einer Pfandsumme

Regest-Nr. 10362

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Lehnbuch Wilhelm III., fol. 44.
Regesta: Heldmann, Viermünden, S. 306 Nr. 266 (e).
Regestum
Landgraf Wilhelm III. genehmigt den Zuschlag zur Pfandsumme, welche Heinrich von Dersch dem Wiedekind von Hohenfels gelehnt und nun 850 fl. beträgt, vorbehaltlich der Lösung durch sich oder seine Erben oder einen Anderen nach seinem Gefallen.

Datum Wording

D. Freitag nach conversionis Pauli.

References

Granter

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Recipient

Hohenfels, Wittekind [II.] von

Other Persons

Dersch, Heinrich [II.] von

Keywords

Pfandschaften · Pfänder, Erhöhen von · Rückkaufrechte · Lehen, Weitergabe von · Erben

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Heldmann, Viermünden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10362 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10362> (Stand: 28.06.2026)