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Regesten der Landgrafen von Hessen

1459 Mai 28

Erlaubnis, ein Viertel von Limburg, Molsberg und Brechen zu nutzen

Regest-Nr. 10139

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv.
Regesten: Kurzregest: Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens S. 352.
Regest
Die Landgrafen Ludwig und Heinrich, zugleich für ihre Brüder, gestatten dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen den vierten Teil von Limburg, Molsburg und Brechen für 6000 fl. vom Grafen Bernhard von Solms zu lösen und sein Leben lang zu nutzen. Nach seinem Tode soll es an Landgraf Heinrich zurückfallen.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Solms-Braunfels, Grafen, Bernhard II.

Weitere Orte

Limburg, Molsburg · Brechen

Sachbegriffe

Pfandschaften · Verpfändungen · Burgen · Städte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Zimmermann, Zentralverwaltung

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10139 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10139> (Stand: 07.05.2026)