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Regesten der Landgrafen von Hessen
1481 April 3
Köln warnt vor verdorbener Ware eines Händlers
Regest-Nr. 10077
- Überlieferung
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Abschriften: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 33, Bl. 29v. Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 114 Nr. 331; Kuske, Quellen 2, S. 441 f. Nr. 837. - Regest
- Köln an Landgraf (Heinrich III.) von Hessen: Sein Untertan Jakob Brunnen hat entgegen dem Frankfurter Abschied verdorbene Tijbückinge nach Köln gebracht. Man hat ihn um des Landgrafen willen nicht bestraft, sondern nur mit seinem Gute ausgewiesen. Warnt vor Verkauf desselben.
Desgleichen an Mainz, Frankfurt, Bingen, Koblenz und Andernach: Warnt sie allgemein vor heimlich durchgeführten unzeitigen Tijbückingen. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Köln · Frankfurt · Mainz · Bingen · Andernach (Lkr. Mayen-Koblenz/Rheinland-Pfalz) · Koblenz
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Sachbegriffe
Untertanen, Hessische · Händler · Strafen, Stadtverweis · Stadtverweise, als Strafe · Tijbückinge · Handelsgüter, verdorbene · Handelsgüter, Tijbückinge · Märkte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Kuske, Quellen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10077 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10077> (Stand: 22.05.2026)

