Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 April 2
Wilhelm III. erhält eine jährliche Gülte von Hermann von Köln
Regest-Nr. 6562
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 120c, Bl. 80a. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 854 Nr. 2219.
Dieses Blatt ist in Nr. 120 eingeschoben und unten und oben beschnitten, jedoch ist diese Eintragung dadurch nicht betroffen und auch nicht durchstrichen. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. quittiert Erzbischof Hermann von Köln über 625 fl., die ihm als jährliche Gülte am März 31 von 25000 fl. fällig sind, wie die Verschreibung von 1492 September 29 besagt. Sie werden aus dem Zoll zu Linz entrichtet.
Siegel des Ausstellers.
Am andern dage des monds aprilis 1494. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Quittungen · Erzbischöfe · Gülten, jährliche · Zölle · Gülten, Herkunft von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6562 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6562> (Stand: 27.04.2024)