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Regesten der Landgrafen von Hessen
1483 November 30
Die Brüder von Hatzfeld erhalten ihr jährliches Burglehnsgeld
Regest-Nr. 4224
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/3 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gegabeltem Schaft, besteckt mit einem Kreuz. Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 385/387 Nr. 1649. - Regest
- Johann von Hatzfeld, Ritter, Sohn des + Gottfrieds (Godertzs), bekundet, daß ihm und seinem Bruder Kraft ein jährliches Burglehnsgeld von 6 Mark aus der Marburger Rentkammer zusteht, die ihnen jetzt Landgraf Wilhelm durch den Kammerschreiber Johann Fleck hat auszahlen lassen.
Siegel des Ausstellers.
1483 in die sancti Andree apostoli. - Nachweise
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Weitere Personen
Hatzfeld, Johann [V.] von · Hatzfeld, Gottfried [VII.] von · Hatzfeld, Kraft [VIII.] von · Fleck, Johannes · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Söhne · Brüder · Verwandte · Burglehnsgelder · Rentkammern · Kammerschreiber · Quittungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4224 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4224> (Stand: 10.06.2026)

