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Regesten der Landgrafen von Hessen

1483 November 30

Die Brüder von Hatzfeld erhalten ihr jährliches Burglehnsgeld

Regest-Nr. 4224

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/3 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gegabeltem Schaft, besteckt mit einem Kreuz.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 385/387 Nr. 1649.
Regest
Johann von Hatzfeld, Ritter, Sohn des + Gottfrieds (Godertzs), bekundet, daß ihm und seinem Bruder Kraft ein jährliches Burglehnsgeld von 6 Mark aus der Marburger Rentkammer zusteht, die ihnen jetzt Landgraf Wilhelm durch den Kammerschreiber Johann Fleck hat auszahlen lassen.
Siegel des Ausstellers.
1483 in die sancti Andree apostoli.
Nachweise

Weitere Personen

Hatzfeld, Johann [V.] von · Hatzfeld, Gottfried [VII.] von · Hatzfeld, Kraft [VIII.] von · Fleck, Johannes · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Marburg, Rentkammer

Sachbegriffe

Ritter · Söhne · Brüder · Verwandte · Burglehnsgelder · Rentkammern · Kammerschreiber · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4224 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4224> (Stand: 10.06.2026)