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Regesta of the Landgraves of Hesse

1483 November 30

Die Brüder von Hatzfeld erhalten ihr jährliches Burglehnsgeld

Regest-Nr. 4224

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/3 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: p mit gegabeltem Schaft, besteckt mit einem Kreuz.
Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 385/387 Nr. 1649.
Regestum
Johann von Hatzfeld, Ritter, Sohn des + Gottfrieds (Godertzs), bekundet, daß ihm und seinem Bruder Kraft ein jährliches Burglehnsgeld von 6 Mark aus der Marburger Rentkammer zusteht, die ihnen jetzt Landgraf Wilhelm durch den Kammerschreiber Johann Fleck hat auszahlen lassen.
Siegel des Ausstellers.
1483 in die sancti Andree apostoli.
References

Other Persons

Hatzfeld, Johann [V.] von · Hatzfeld, Gottfried [VII.] von · Hatzfeld, Kraft [VIII.] von · Fleck, Johannes · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Marburg, Rentkammer

Keywords

Ritter · Söhne · Brüder · Verwandte · Burglehnsgelder · Rentkammern · Kammerschreiber · Quittungen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4224 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4224> (Stand: 10.06.2026)