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Regesten der Landgrafen von Hessen
1482 April 15
Die Brüder von der Malsburg quittieren über den Erhalt ihres Manngelds
Regest-Nr. 4064
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/3 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel; Wasserzeichen: Ochsenkopf (beschnitten). Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 327 Nr. 1540. - Regest
- Ritter Otto von der Malsburg und sein Bruder Reinhard quittieren den Landgrafen Wilhelm [I.] und Wilhelm [II.] über den Empfang der ihnen zu Palmsonntag fälligen 12 1/2 fl. Manngeld.
Es siegelt ihr Oheim Reinhard von Boyneburg, Amtmann zu Kassel, mit seinem Sekret.
Uff den montag nach dem sontage Quasimodogeniti 1482. - Nachweise
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Weitere Personen
Malsburg, Otto [II.] von der · Malsburg, Reinhard von der · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Boyneburg, Reinhard d.Ä. von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Brüder · Oheime · Verwandte · Quittungen · Zahltermine · Manngelder · Amtmänner
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4064 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4064> (Stand: 14.05.2026)

