Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

(1433)

Graf Gerhard von Sayn erhält das Lehen seines verstorbenen Bruders

Regest-Nr. 2942

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 405, Bl. 113-113v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 288 Nr. 779.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß er, nachdem Graf Dietrich von Sayn, der jährlich Februar 2 40 fl. Lehnsgeld erhielt, gestorben ist, dessen Bruder Graf Gerhard (Gherde) damit als einem Mannlehen belehnt hat unter Vorbehalt des Rückkaufs für 600 fl.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Sayn, Grafen, Dietrich · Sayn, Grafen, Gerhard II.

Sachbegriffe

Lehen, erbliche · Lehensgelder · Erben · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2942 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2942> (Stand: 09.05.2026)