Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Planfeststellung für Mülldeponie Grube Messel wegen Formfehler ungültig, 23. November 1988
Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel erklärt den Planfeststellungsbeschluss für die Teilnutzung der Ölschiefergrube und Fossilienfundstätte „Messel“ als Abfalldeponie für rechtswidrig und hebt die 1981 durch eine Entscheidung des hessischen Oberbergamtes ergangene Genehmigung für eine entsprechende Anlage auf. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit um die Nutzung der stillgelegten Tagebaugrube, die als reicher Fundort fossiler Tiere und Pflanzen aus dem Eozän im Dezember 1995 als erstes Objekt in Deutschland in die Liste des Weltnaturerbes der UNESCO eingetragen wird.
1977 wurde durch den damaligen Zweckverband „Abfallbeseitigung Grube Messel“ (ab 1983 „Zweckverband Abfallbeseitigung Südhessen“ – ZAS) ein Antrag auf Planfeststellung für Errichtung und Betreibung einer zentralen Abfallbeseitigungsanlage gestellt. Das Hessische Oberbergamt in Wiesbaden hatte mit Beschluss vom 30. Dezember 1981 den Plan für die Errichtung und den Betrieb der zentralen Abfallbeseitigungsanlage in der Grube Messel festgestellt und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Daraufhin formierte sich energischer Widerstand von Bürgern, Umweltschutzorganisationen und verschiedenen Institutionen wie zum Beispiel dem Senckenbergmuseum in Frankfurt am Main. Mit Bescheid vom 28. Juni 1984 hob das Oberbergamt diese Vollziehbarkeitsanordnung wieder auf. Als Begründung wurde angeführt, dass eine veränderte Konzeption für die Abfallwirtschaft das Bedürfnis für den Sofortvollzug habe entfallen lassen. Darauf reagierte der Zweckverbandes als Betreiber der Deponie mit einem Einspruch vor dem VGH, das mit Beschluss vom 19. Oktober 1984 (AZ 9 R 2050/84) die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wieder herstellte. Aufgrund eines erneuten Abänderungsantrags, diesmal von der Gemeinde Messel, wurde der Beschluss vom 19. Oktober rückgängig gemacht, soweit sich er sich auf die Inbetriebnahme der Abfallbeseitigungsanlage bezog.1
(KU)
- Vgl. VGH Kassel, 16.12.1987, 5 R 1861/87, hier zitiert nach: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: FADO: Altlasten: Urteile: VGH Kassel, 16.12.1987, 5 R 1861/87 (eingesehen am 30.10.2012). ↑
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.11.1988, S. 39: Verwaltungsgerichtshof verhandelt über Grube Messel: Planung für Haldendeponie unterdessen „auf Hochdruck“ / ZAS sieht nach wie vor keine Alternative
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.11.1988, S. 1: Planfeststellungsbeschluss für Deponie Messel aufgehoben
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.11.1988, S. 33: Feststellungsbeschluß für Grube Messel aufgehoben
- Weiterführende Informationen
- Michaela Bögner/Christoph Schlott (Red.), Terra Incognita (hrsg. Körperschaft): Die Grube Messel in den Schlagzeilen. Pressespiegel Juni 1987 bis November 1987, Flörsheim 1987
- Manfred Raab, Müll oder Fossilien? Der Kampf um den Erhalt der Fossilienfundstätte Grube Messel. Eine historisch-politische Dokumentation, Messel 1996
- Hebis-Klassifikation
- 141610 ,Paläontologie
- Hebis-Schlagwort
- Messel ; Messel <Grube> ; Deponie ; Weltnaturerbe
- Empfohlene Zitierweise
- „Planfeststellung für Mülldeponie Grube Messel wegen Formfehler ungültig, 23. November 1988“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1557> (Stand: 23.11.2022)
- Ereignisse im Oktober 1988 | November 1988 | Dezember 1988
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