Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1338 Mai 28

Heinrich Spedel verzichtet auf jegliches Anrecht auf den Zehnt in Asemissen

Regest-Nr. 10712

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Neustädter Pfarramt Bielefeld.
Regesten: Ravensberger Regesten 1, S. 990 f. Nr. 1350a.
Regest
Der Knappe Heinrich Spedel bekundet aus Anlaß, daß der Zehnt zu Asemissen in anderen Besitz übergegangen ist (recognosco ... decimam tho Asemyssen ... occasione successoris alicuius):
Ich habe an dem Zehnten zu Asemissen, Kspl. Oerlinghausen, weder ein (Eigentums- oder Besitz)recht (ius) gehabt noch habe ich es (zur Zeit). Sollte ich aber, ungeachtet der neuen Lage (cont(rario) de facto novi), etwa einen Anspruch auf ihn erhoben haben (aut prosecutus sum impeticionem), ziehe ich mich (hiermit) voll und ganz aus ihm zurück (de ipsa pure et plane resilio), zumal (maxime cum) von Landesherrn und Rittern als Übereinkunft und Urteil entschieden ist (per dominos terre et milites in pacta fuerit sententialiter diffinitum), daß ich in dieser Sache anderweitig keinen gleichwertigen Rechtsanspruch haben konnte (quod in ea parte non poteram habere aliqualiter aequitatem).

Wortlaut der Datierung

Datum die adventus sancti Liborii episcopi anno Domini M CCC XXXVIII.

Weitere Informationen

Die Urkunde ist aus dem Besitz des Marienstifts Bielefeld-Neustadt in das Neustädter Pfarramt gelangt, weil der Zehnt zum Einkommen des Pfarrer geschlagen wurde. Der neue Besitzer des Zehnten dieser Urkunde war das Marienstift.
Die Urkunde selbst ist die übliche Abstandserklärung. Die Kirche mußte sie fordern, weil sie nach Kirchenrecht nur Gut erwerben durfte das von Belastungen und Ansprüchen befreit war.
Der Wortlaut deutet an, daß Heinrich Spedel den Zehnt nicht als Lehen, sondern pacht- oder pfandweise besessen hatte, daß also nicht er, sondern der Ober-Eigentümer des Zehnten diesen dem Marienstift verkaufte oder schenkte.
Der Zehnt wurde gegeben von den Asemisser Höfen Meyer zu Asemissen, Frohne und Hansingh (Lipp. Salbücher v.J. 1614 bis etwa 1620, S. 124 Nr. 1085, 1086, 1087: gegeben dem Pastor auf der Neyestadt zu Beilefeldt das Zehntkorn).

Nachweise

Aussteller

Spedel, Heinrich, Knappe

Weitere Orte

Asemissen (Gem. Leopoldshöhe/Kr. Lippe/Nordrhein-Westfalen) · Oerlinghausen (Kr. Lippe/Nordrhein-Westfalen)

Sachbegriffe

Knappen · Pfandschaften · Zehnte, Besitzerwechsel · Ritter · Stifte · Pfarrämter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Ravensberger Regesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10712 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10712> (Stand: 26.04.2024)