Regesten der Landgrafen von Hessen
1338 Mai 28
Heinrich Spedel verzichtet auf jegliches Anrecht auf den Zehnt in Asemissen
Regest-Nr. 10712
- Überlieferung
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Ausfertigung: Neustädter Pfarramt Bielefeld. Regesten: Ravensberger Regesten 1, S. 990 f. Nr. 1350a. - Regest
- Der Knappe Heinrich Spedel bekundet aus Anlaß, daß der Zehnt zu Asemissen in anderen Besitz übergegangen ist (recognosco ... decimam tho Asemyssen ... occasione successoris alicuius):
Ich habe an dem Zehnten zu Asemissen, Kspl. Oerlinghausen, weder ein (Eigentums- oder Besitz)recht (ius) gehabt noch habe ich es (zur Zeit). Sollte ich aber, ungeachtet der neuen Lage (cont(rario) de facto novi), etwa einen Anspruch auf ihn erhoben haben (aut prosecutus sum impeticionem), ziehe ich mich (hiermit) voll und ganz aus ihm zurück (de ipsa pure et plane resilio), zumal (maxime cum) von Landesherrn und Rittern als Übereinkunft und Urteil entschieden ist (per dominos terre et milites in pacta fuerit sententialiter diffinitum), daß ich in dieser Sache anderweitig keinen gleichwertigen Rechtsanspruch haben konnte (quod in ea parte non poteram habere aliqualiter aequitatem). -
Wortlaut der Datierung
Datum die adventus sancti Liborii episcopi anno Domini M CCC XXXVIII.
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Weitere Informationen
Die Urkunde ist aus dem Besitz des Marienstifts Bielefeld-Neustadt in das Neustädter Pfarramt gelangt, weil der Zehnt zum Einkommen des Pfarrer geschlagen wurde. Der neue Besitzer des Zehnten dieser Urkunde war das Marienstift.
Die Urkunde selbst ist die übliche Abstandserklärung. Die Kirche mußte sie fordern, weil sie nach Kirchenrecht nur Gut erwerben durfte das von Belastungen und Ansprüchen befreit war.
Der Wortlaut deutet an, daß Heinrich Spedel den Zehnt nicht als Lehen, sondern pacht- oder pfandweise besessen hatte, daß also nicht er, sondern der Ober-Eigentümer des Zehnten diesen dem Marienstift verkaufte oder schenkte.
Der Zehnt wurde gegeben von den Asemisser Höfen Meyer zu Asemissen, Frohne und Hansingh (Lipp. Salbücher v.J. 1614 bis etwa 1620, S. 124 Nr. 1085, 1086, 1087: gegeben dem Pastor auf der Neyestadt zu Beilefeldt das Zehntkorn). - Nachweise
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Aussteller
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Weitere Orte
Asemissen (Gem. Leopoldshöhe/Kr. Lippe/Nordrhein-Westfalen) · Oerlinghausen (Kr. Lippe/Nordrhein-Westfalen)
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Sachbegriffe
Knappen · Pfandschaften · Zehnte, Besitzerwechsel · Ritter · Stifte · Pfarrämter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Ravensberger Regesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10712 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10712> (Stand: 26.04.2024)