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Regesten der Landgrafen von Hessen
1459 Mai 28
Erlaubnis, ein Viertel von Limburg, Molsberg und Brechen zu nutzen
Regest-Nr. 10139
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv. Regesten: Kurzregest: Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens S. 352. - Regest
- Die Landgrafen Ludwig und Heinrich, zugleich für ihre Brüder, gestatten dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen den vierten Teil von Limburg, Molsburg und Brechen für 6000 fl. vom Grafen Bernhard von Solms zu lösen und sein Leben lang zu nutzen. Nach seinem Tode soll es an Landgraf Heinrich zurückfallen.
- Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Solms-Braunfels, Grafen, Bernhard II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Zimmermann, Zentralverwaltung
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10139 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10139> (Stand: 07.05.2026)

