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KDR 100, TK25 1900 ff.
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Kurfürstentum Hessen 1840-1861 – 63. Schrecksbach

Röllshausen

Ortsteil · 225 m über NN
Gemeinde Schrecksbach, Schwalm-Eder-Kreis 
Siedlung | Statistik | Verfassung | Besitz | Kirche und Religion | Kultur | Wirtschaft | Nachweise | Zitierweise
Siedlung

Ortstyp:

Dorf

Lagebezug:

4,5 km westlich von Neukirchen.

Lage und Verkehrslage:

Geschlossenes Dorf mit regellosem Grundriss am West-Rand der Aueniederung der Schwalm. Zwei annähernd rechtwinklig zueinanderstehende Siedlungsachsen, deren eine am Rande der Aueniederung und deren andere diese durchquerend über die Schwalm hinweg bis zur Bundesstraße 254 verläuft.

Die Bundesstraße 254 wird gekreuzt von Straße Merzhausen - Röllshausen - Schönberg mit Abzweig nach Neukirchen bzw. Nausis.

Ersterwähnung:

1224

Historische Namensformen:

Bezeichnung der Siedlung:

  • Gerichtsplatz

Siedlungsplätze innerhalb der Gemarkung:

Umlegung der Flur:

1925/1936

Älteste Gemarkungskarte:

1716

Koordinaten:

Gauß-Krüger: 3520450, 5635571
UTM: 32 U 520368 5633757
WGS84: 50.855145° N, 9.289363° O OpenLayers

Statistik

Ortskennziffer:

634021020

Flächennutzungsstatistik:

  • 1838 (Kasseler Acker): 1971 stellbares Land, 488 Wiesen, 87 Gärten, 22 Triesche.
  • 1885 (Hektar): 982, davon 560 Acker (= 57.03 %), 157 Wiesen (= 15.99 %), 195 Holzungen (= 19.86 %)
  • 1961 (Hektar): 1061, davon 180 Wald (= 16.97 %)

Einwohnerstatistik:

  • 1585: 65 Hausgesesse.
  • 1639: 34 Männer, 11 Witwen.
  • 1681: 52 Hausgesesse, 7 Ausschuss, 1 Junggeselle.
  • 1747: 79 Feuerstellen.
  • 1834: 734, 1885: 723 Einwohner.
  • 1838 (Familien): 48 Ackerbau, 45 Gewerbe, 46 Tagelöhner.
  • 1861: 750 evangelisch-reformierte Einwohner, 17 Juden.
  • 1885: 723, davon 723 evangelisch (= 100.00 %), 0 katholisch
  • 1925: 899, 1939: 926, 1950: 1391, 1961: 1187 Einwohner.
  • 1961 (Erwerbspersonen): 245 Land- und Forstwirtschaft, 214 produzierendes Gewerbe, 34 Handel und Verkehr, 49 Dienstleistungen und Sonstiges.
  • 1961: 1187, davon 1027 evangelisch (= 86.52 %), 152 katholisch (= 12.81 %)

Diagramme:

Röllshausen: Einwohnerzahlen 1834-1967

Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: 1. Die Bevölkerung der Gemeinden 1834-1967.
Wiesbaden : Hessisches Statistisches Landesamt, 1968.

Verfassung

Verwaltungsbezirk:

  • ab Ende 16. Jahrhundert: Adliges Gericht im Amt Neukirchen.
  • 1315 und später: Vogtei und Gericht Röllshausen
  • 1807-1813: Königreich Westfalen, Departement der Werra, Distrikt Hersfeld, Kanton Neukirchen
  • 1814-1821: Kurfürstentum Hessen, Grafschaft Ziegenhain, Amt Neukirchen
  • 1821: Kurfürstentum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Ziegenhain
  • 1848: Kurfürstentum Hessen, Bezirk Fritzlar
  • 1851: Kurfürstentum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Ziegenhain
  • 1867: Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Kassel, Landkreis Ziegenhain
  • 1945: Groß-Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Ziegenhain
  • 1946: Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Kreis Ziegenhain
  • 1974: Land Hessen, Regierungsbezirk Kassel, Schwalm-Eder-Kreis

Altkreis:

Ziegenhain

Gericht:

  • a) Gericht Röllshausen:
  • Vor 1277 sind Vogtei und Gericht in Röllshausen und Schönberg fuldisches Lehen der Grafen von Ziegenhain.
  • 1277 genehmigt Kloster Fulda, dass diese Rechte durch Kloster Haina von den (ungenannten) Lehnsträgern der Grafen von Ziegenhain erworben werden; Haina soll jedoch, sobald es den gesamten Besitz erworben hat, zum Zeichen der Anerkennung des alten Lehnsverhältnisses jährlich am Bonifatiustag 3 Pfund Wachs an die Fuldaer Kammer liefern.
  • Vor 1317 war das Gericht wohl in ganerbschaftlichem Besitz der von Rückershausen, denen schon 1255 das Meieramt der fuldisch-neuenburgischen Grundherrschaft Röllshausen übertragen worden war. Später haben drei Linien der Familie je ein Drittel von Vogtei und Gerichtherrschaft inne.
  • 1315 lässt Hermann von Rückershausen ein Fünftel seines Anteils Fulda auf mit der Bitte, es Kloster Haina zu übertragen.
  • 1320 erwirbt Haina ein weiteres Fünftel von Arnold von Rückershausen.
  • 1339 bekunden Johann und Helwig von Rückershausen, dass sie ihrem Onkel Bruno den diesem erblich zugefallenen 15. Teil der Gerichtsbarkeit abgekauft und Haina die Hälfte davon weiterverkauft hätten.
  • 1343 verkauft Heinrich von Rückershausen seinen Anteil (1 Drittel) an die Landgrafen von Hessen.
  • 1430 vergleichen sich die von Rückershausen mit Haina wegen ihrer Streitigkeiten im Gericht Röllshausen dahingehend, dass beide Seiten ihre Rechte behalten; die von Rückershausen sollen die Schöffen und Männer des Gerichts anweisen, dem Kloster sein Recht zu gewähren; falls die von Rückershausen seit dem durch die Herren von Trier und Ziegenhain vermittelten Abkommen Äcker und Wiesen erwerben, sollen sie Zins geben wie die Landsiedel.
  • 1537 werden die ehemals hainischen Besitzanteile am Gericht vom Landgraf an die von Rückershausen verkauft, die sie Hessen zu Lehen auftragen.
  • 1551/94: Mit dem Aussterben einer der Linien der von Rückershausen gelangt 1 Drittel des Gericht 1551 an die Schleier, ein weiteres Drittel der zweiten Linie von Rückershausen 1594 an die Schwertzell.
  • 1606 wird das Schleier`sche Drittel den Landgrafen verkauft, das Schwertzell`sche bleibt bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit (1807) in junkerlichem Besitz.
  • 1569 haben die Junker neben der niederen auch die Blutgerichtsbarkeit.
  • 1580 steht letztere Hessen zu.
  • Schultheiß und Schöffen 1398 genannt (Klosterarchiv V Nr. 862).
  • Entsprechend der gütlichen Einigung von 1430 haben die von Rückershausen die Gerichtbeamten im Gericht Röllshausen einzusetzen.
  • 1569 ist zu den Gerichtstagen der (landgräfliche) Schultheiß von Neukirchen und Samtschultheiß der Schleier und Schwertzell zugegen.
  • Seit 1606 ist der Schultheiß der von Rückershausen nur noch Beisitzer im Gericht.
  • b) Spätere Gerichtszugehörigkeit von Röllshausen:
  • 1822: Justizamt Neukirchen.
  • Seit 1867: Amtsgericht Neukirchen.

Gemeindeentwicklung:

Am 1.1.1974 im Zuge der hessischen Gebietsreform als Ortsteil in die Gemeinde Schrecksbach eingegliedert.

Besitz

Grundherrschaft und Grundbesitzer:

  • 1224 erwirbt der Ritter Ludwig von Schönberg im Tausch von der Propstei Neuenburg/Fulda Besitz in Röllshausen.
  • 1255 überträgt Kloster Fulda mit Einwilligung der Propstei Neuenburg das Meieramt (officium villicationis) über die fuldisch-neuenburgische Grundherrschaft in Röllshausen erblich an die von Röllshausen.
  • Vor 1258 entfremdet der Ritter Heinrich Kobold als Klostervogt 4 der Propstei gehörende Hufen in Röllshausen durch Umwandlung in 2 Vorwerke (allodia).
  • 1258 übertragen seine Erben, die von Ruhlkirchen, der Propstei als Ersatz 2 Hufen in Willingshausen und versprechen, keine weiteren Hufen in Röllshausen zu Allodien umzuwandeln. Überdies bleiben auch an den bereits umgewandelten Hufen die propsteilichen Ansprüche an Abgaben und anderen Rechten bestehen; zweimal im Jahr, am Dreikönigs- und Bonifatiustag, können der Propst oder seine Beauftragten im besten Hof des Dorfes Herberge nehmen, um unter Mitwirkung des Schultheißen alle Fragen ihrer Leute und Liegenschaften zu regeln, wobei die Kosten von den mansionarii gemeinsam zu tragen sind. Von allen Hörigen des Propstes beiderlei Geschlechts, ob sie im Dorf selbst wohnen oder nicht, ist der Propstei Neuenburg als Anerkennung des Hörigkeitsverhältnisses beim Tode das beste Kleid zu liefern. Sämtliche Einwohner des Dorfes sollen der Propstei, auch wenn sie nur dem Vogtrecht unterworfen sind, ein Fastnachtshuhn liefern.
  • 1261 verkauft Helwig von Röllshausen Kloster Haina sein Allod in Röllshausen samt einer Hofstatt im oberen Teil des Dorfes; ausgenommen bleibt der von ihm selbst bewohnte Hof.
  • 1264 verpachtet die Propstei Neuenburg Kloster Haina ihre sämtlichen Güter in Schönberg und Röllshausen.
  • 1265 verkaufen die von Ruhlkirchen Haina ihre Hufe, ihren Hof bei der Mühle sowie Wiesen und Waldbesitz in Röllshausen.
  • 1269 vertauschen die von Ruhlkirchen ihre Güter in Okinbach (Trockenbach ?) gegen Klostergüter zu Willingshausen und Röllshausen.
  • 1272 bekundet Graf Ludwig von Ziegenhain, dass Gerlach von Ruhlkirchen seine von Ziegenhain lehnsrührigen Güter zu Röllshausen mit Einwilligung seiner Erben an Denhart von Heimbach verkauft hat. Einer künftigen Erwerbung der Güter durch Kloster Haina stimmt Graf Ludwig zu.
  • 3 Tage später verkauft Gerlach von Ruhlkirchen den Güterbesitz mit allem Zubehör, der Vogtei, dem Gericht, den innerhalb und außerhalb des Herrschaftsbereichs (provincia) ansässigen Hörigen Kloster Haina (1275 verzichten Bertho von Ehringshausen mit Frau und deren Schwestern, geborene von Ruhlkirchen, auf ihr Anrecht auf diesen Güterbesitz).
  • 1277 lässt Graf Ludwig von Ziegenhain diese Lehnsgüter seinem Oberlehnsherrn, dem Abt von Fulda, auf und bittet um Übereignung an Kloster Haina.
  • 1280: Im Streit mit Hermann von Rückershausen werden Kloster Haina Güter in Röllshausen zugesprochen.
  • 1304 verkaufen die von Heimbach Haina ihr Vorwerk zu Röllshausen, das 14 Schilling erträgt, samt Zubehör, dazu eine Hofstatt und den Wald Sonderunge (vgl. auch den Verkauf von 1302; Gericht);
  • 1308 leistet Werner von Löwenstein-Schweinsberg Verzicht auf diese Güter;
  • 1309 Widerruf mit der Versicherung, Haina im Besitz dieser Güter gleichwohl zu schützen.
  • 1312 verzichten die von Heimbach gegenüber Haina auf ihr Waldrecht im Dorf Röllshausen.
  • 1317 verkaufen die von Rückershausen Kloster Haina ihren von Fulda lehnsrührigen Zins von 3 Gütern des Klosters in Röllshausen.
  • 1318 veräußern die von Heimbach an Haina Wiesenland in der Gemarkung Röllshausen, 1324 das Gehölz Espe mit allen Rechten und bekunden nochmals, dass sie an den früher dem Kloster verkauften 7 Hufen keinerlei Recht mehr beanspruchen.
  • 1324 verkaufen die von Rückershausen Haina ihr Recht an Burgberg und Burghain zu Röllshausen. (Burgküppel).
  • 1536 verkauft Landgraf Philipp Helwig von Rückershausen für 1000 Gulden die aus den von Rückershausen`schen Dörfern Röllshausen, Salmshausen, Merzhausen, Heckershausen und Schönberg bisher in den Hainer Hof zu Treysa fallenden Geld-, Frucht- und sonstige Zinsen; Zehnte und sonstige Rechte bleiben dem Landgraf vorbehalten.

Zehntverhältnisse:

1536 verkauft Landgraf Philipp Helwig von Rückershausen für 1000 Gulden die aus den von Rückershausen`schen Dörfern Röllshausen, Salmshausen, Merzhausen, Heckershausen und Schönberg bisher in den Hainer Hof zu Treysa fallenden Geld-, Frucht- und sonstige Zinsen; Zehnte und sonstige Rechte bleiben dem Landgraf vorbehalten.

1569 haben die Landgrafen den ehemals hainischen großen Zehnten in Röllshausen. Der kleine Zehnt war damals zur Hälfte landgräflich, zur Hälfte im Besitz der Klauer.

Ortsadel:

1246-1281.

Kirche und Religion

Ortskirchen:

  • Pfarrhaus 1702 erbaut;
  • Neubau einer Kirche in Röllshausen 1724.

Pfarrzugehörigkeit:

1580 und später nach Schönberg eingepfarrt.

Noch 1611 und 1652 galt die Kirche in Schönberg als Pfarrkirche.

Seit 1658 werden Kirchenbücher in Röllshausen geführt, das an die Stelle Schönbergs als Pfarrort trat.

1747 und später: Salmshausen, Trockenbach, Schönberg und Röllhausen bei Röllshausen eingepfarrt.

Diakonische Einrichtung:

1926 nach Ritter, Kirchliches Handbuch, S. 224 eine Gemeindestation mit einer Schwester; 1949-1952 Diakoniestation (Landeskirchliches Archiv Kassel, Findbuch G 2.6. Kurhessisches Diakonissenhaus)

Bekenntniswechsel:

Erster evangelischer Pfarrer: möglicherweise Heinrich Kümmel 1554, 1557, sicher Adamus Rabe (Corvinus) 1565 bis nach 1596

Juden:

1861: 17 Juden.

Kultur

Schulen:

1910 Volksschule mit zwei Klassen

Hospitäler:

Siechenhaus:

1583 besteht in Röllshausen ein Siechenhaus, das auf halbem Weg von Röllshausen nach Schönberg lag (Flurname Klappergärtchen);

noch 1694 vorhanden,

später aufgegeben.

Kultur:

Malerkolonie Röllshausen:

Um 1908 von Adolf Linz und Hugo Mühling in Röllshausen begründet.

Mit dem Tod des Malers Karl Mons (1890-1947) eingegangen.

Sprachgeschichte (Quellenfaksimiles):

Wirtschaft

Mühlen:

1265 verkaufen die von Ruhlkirchen Haina ihre Hufe, ihren Hof bei der Mühle sowie Wiesen und Waldbesitz in Röllshausen.

1267 verkaufen die von Ruhlkirchen mit lehnsherrlichen Einwilligung der Grafen von Ziegenhain Kloster Haina ihr Recht an der Mühle samt einer Wiese am Graben.

1354 bekundet Heinrich von Rückershausen, dass er sich mit dem Kloster über dessen Ansprüche wegen der Mühle oberhalb des Dorfes, wegen des Gutes, das sein verstorbener Vater vom Kloster zu Landsiedelrecht innehatte, und anderen Streitgegenständen verglichen hat. Unter anderem verleiht ihm das Kloster auf Verwendung des Landgrafen hin die Mühle gegen einen Zins auf Lebenszeit. Mühle und Gut sollen aber nach seinem Tod ohne Einspruchsrecht am Erbe an Haina zurückfallen.

1366 lässt Heinrich von Rückershausen die Mühle wieder auf und verzichtet auf Recht und Ansprüche.

1536 ist die Mühle im Besitz des Klas Ringen und Teil des landgräflichen Verkaufs des ehemals hainischen Besitzes am Ort an die von Rückershausen (1639: Junker-Möhl, später Obermühle genannt).

Die Untermühle in Röllshausen hatte 1639 bereits 10 Jahre wüst gelegen (Milbradt S. 171), war später aber wieder in Betrieb.

Nachweise

Literatur:

Zitierweise
„Röllshausen, Schwalm-Eder-Kreis“, in: Historisches Ortslexikon <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/4710> (Stand: 19.8.2023)