Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Historisches Ortslexikon

Die Verbreitung der Konfessionen in Hessen um 1650

Vorbemerkung: Vom 5. Mai bis 31. Oktober 2017 wurde im Marburger Landgrafenschloss die Ausstellung #Bildungsereignis Reformation! gezeigt. Das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde (HLGL) hat diese Ausstellung im Jahr des Reformationsjubiläums zum Anlass genommen, das Historische Ortslexikon um Angaben zu den konfessionellen Verhältnissen in fast 2.900 Orten auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes zu erweitern. Für diese Aufgabe konnte die Historikerin Stefanie Funck gewonnen werden. Eine alphabetische Liste ermöglicht den einfachen Zugang zu Städten, Dörfern und Siedlungen, für die entsprechende Daten vorliegen. Sie können die Anzahl der angezeigten Orte über die Funktion Suche eingrenzen im rechten Teil des Bildschirms in mehreren Schritten einschränken und so die Verhältnisse in der Region, dem Landkreis oder der Gemeinde Ihrer Wahl in den Blick nehmen. Die betreffenden Angaben finden Sie im Abschnitt Kirche und Religion eines jeden Artikels im Historischen Ortslexikon: » Städte, Dörfer, Siedlungen A–Z. Alternativ können Sie einen der Sucheinstiege in das Historische Ortslexikon im Menü links wählen, z.B. die » Erweiterte Suche. Beachten Sie bitte auch die » Beispielrecherchen weiter unten auf dieser Seite.

Evangelische Prediger verbreiteten seit 1520/1521 die Lehre Luthers in Hessen. Ab 1526 begann die Einführung der Reformation, zunächst in der Landgrafschaft Hessen, der Grafschaft Waldeck und einigen nassauischen Gebieten. Bis 1550 waren rund 70% aller hessischen Orte evangelisch, bis 1570 über 85%. Seit den 1560er Jahren wandten sich zahlreiche lutherische Regenten dem reformierten Bekenntnis zu. Die katholisch gebliebenen Gemeinden lagen vor allem im Erzbistum Mainz und dem Hochstift Fulda.

Nach den im Augsburger Religionsfrieden von 1555 getroffenen Vereinbarungen entschieden die Landesherren über die Konfession ihrer Untertanen. Änderte der regierende Fürst sein Bekenntnis, musste die Bevölkerung folgen – oft gegen ihren Willen. So wechselten manche Orte mehrmals zwischen dem lutherischen, reformierten und katholischen Glauben. In einigen Orten lebten Evangelische und Katholiken auch gemeinsam und nutzten oft dieselbe Kirche. Die Karte zeigt die Verbreitung der Konfessionen nach dem Dreißigjährigen Krieg in den Grenzen des heutigen Hessens.

» Städte, Dörfer, Siedlungen A–Z

Karte: Die Verbreitung der Konfessionen in Hessen um 1650

Kartengrundlage: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG)
Kartenbearbeitung: Melanie Müller-Bering / Paul Georg Roth, HLGL

Beispielrecherchen

Mithilfe der » Erweiterten Suche kann sehr flexibel und für beliebige Zeiträume untersucht werden, wo die ersten evangelischen Pfarrer auftraten, in welchen Städten, Dörfern und Siedlungen eine Rekatholisierung stattfand oder welche Orte durchgehend katholisch blieben. Die betreffenden Suchergebnisse können im Kartenbild dargestellt werden.


Ereignisse

1520/21

Die ersten evangelischen Prediger verbreiteten ab 1520/21 die Lehre Luthers in Hessen. Heinrich Fuchs in Hersfeld gilt als der früheste. Auch am Kasseler Hof fanden sich die ersten Anhänger der Reformation.

1521

Der Weg Martin Luthers zum Wormser Reichstag führte durch Hessen, auf dem Hinweg übernachtete er in Frankfurt. Da Luther sich auf dem Reichstag weigerte, seine Lehren zu widerrufen, verhängte Kaiser Karl V. mit dem Wormser Edikt vom 8. Mai 1521 die Reichsacht über ihn. Damit war es verboten, Luthers Schriften zu lesen oder zu verbreiten. Der Rückweg Luthers, für den Landgraf Philipp ihm freies Geleit zusicherte, führte über Frankfurt, Friedberg und Hersfeld nach Eisenach, wo ihn Kurfürst Friedrich der Weise auf der Wartburg in Schutz brachte.

Geleitbrief Philipps für Luther, 25.4.1521
Brief Luthers an Karl V., Friedberg 28.4.1521
Wormser Edikt

1522

Vermehrt traten evangelische Prediger in Hessen auf, z.B. Hartmann Ibach in Frankfurt oder Tilemann Schnabel in Alsfeld. Graf Georg II. von Wertheim ließ sich von Luther einen evangelischen Prediger für die Herrschaft Breuberg empfehlen. Auch in Fritzlar wurde im Sinne Luthers gepredigt.

Im Stift Fulda verbreitete sich die neue Lehre und fand zunächst großen Anklang in der Bevölkerung. Von 1522 bis 1525 war Adam Krafft, der spätere Hofprediger des Landgrafen und „Reformator Hessens“, Pfarrer an der Stadtpfarrkirche in Fulda.

Adam Krafft in der Hessischen Biografie

Im September erschien Luthers Übersetzung des Neuen Testaments erstmals im Druck.

1523/24

Die ersten evangelischen Pfarrer wurden eingesetzt. Philipp II. von Hanau-Münzenberg berief 1523 Adolf Arbogast als Pfarrer von Hanau. Seit 1524 predigte Gerhard Lorich in der Grafschaft Nassau-Hadamar evangelisch, die Reformation wurde dort jedoch erst nach 1557 planmäßig eingeführt. In Kassel hielt Johannes Erhardi, Pfarrer an der Maria Magdalenenkirche in der Unterneustadt, die Messe in deutscher Sprache.

Nicht überall waren evangelische Predigten erlaubt. So untersagte Landgraf Philipp noch 1523 dem Alsfelder Augustinermönch Tilemann Schnabel, im Sinne Luthers zu predigen. Schnabel verließ daraufhin den Konvent und ging nach Wittenberg zu Luther. 1526 kehrte er als evangelischer Pfarrer nach Alsfeld zurück. Auch Bartholomäus Riseberg wurde 1523 nach einer Auseinandersetzung mit dem Immenhäuser Stadtpfarrer durch Landgraf Philipp inhaftiert, konnte aber der Haft entkommen und floh ebenfalls nach Wittenberg.

Tilemann Schnabel in der Hessischen Biografie

1524 bekannte sich Landgraf Philipp zur Reformation.

1525

Der Frankfurter Rat stellte der Rat auf Verlangen der Bürgerschaft und gegen den Willen des Bartholomäusstiftes auf Empfehlung Luthers Dionysius Melander und Johannes Bernhard gen. Algesheimer als Prediger an. Auch in Wetzlar und Marburg forderten die Bürger evangelische Prediger. Landgraf Philipp berief Adam Krafft zum Hofprediger nach Kassel.

Dionysius Melander in der Hessischen Biografie

1526

Nach der Aufhebung des Klosters Arolsen durch Graf Philipp IV. von Waldeck breitete sich die Reformation in der Grafschaft Waldeck aus. Johann Hefenträger, der „Reformator Waldecks“, übernahm im Juni 1526 die Pfarrstelle in Waldeck. Philipp III. von Nassau-Weilburg beauftragte Erhard Schnepf mit der Einführung der Reformation in der Grafschaft Nassau-Weilburg. Auch in der Landgrafschaft Hessen wurden weitere lutherische Pfarrer eingesetzt. Landgraf Philipp ernannte Nikolaus Maurus am 21. August zum Pfarrer von Darmstadt, Tilemann Schnabel wurde Pfarrer in Alsfeld. Die evangelische Bewegung erreichte die Grafschaft Erbach. Dort erfolgte die planmäßige Einführung der Reformation jedoch erst nach dem Tod Eberhards XIII. ab 1539.

Auf dem Reichstag zu Speyer wurde über die Durchführung des Wormser Edikts von 1521 beraten. Der Reichsabschied vom 27. August 1526 legte fest, dass die Landesherren sich in der Frage der Reformation so verhalten sollten, wie sie es vor Gott und dem Kaiser verantworten könnten. Dieses entsprach einer Duldung der Evangelischen. In der Folge ließen zahlreiche evangelische Fürsten und Städte eine Kirchenordnung verfassen und führten die Reformation ein.

Reichsabschied

Im Oktober 1526 lud Landgraf Philipp geistliche und politische Vertreter nach Homberg an der Efze ein, um über die Einführung der Reformation in der Landgrafschaft Hessen zu beraten. Die anschließend ausgearbeitete Kirchenordnung sah u. a. die Auflösung der Klöster, Stiftung von Hospitälern und Einrichtung von Schulen und Universitäten vor. Philipp setzte jedoch nur wenige Punkte der neuen Kirchenordnung um. Nach der Homberger Synode wurde vor allem im nördlichen Teil der Landgrafschaft zügig die Reformation eingeführt.

1527

Landgraf Philipp gründete in Marburg eine neue Universität, die 1541 von Kaiser Karl V. das kaiserliche Privileg erhielt.

Privileg Karls V.

Am 15. Oktober 1527 beschloss der Landtag in Kassel die Auflösung der Klöster in der Landgrafschaft Hessen.

1528

In einigen Orten der Grafschaft Diez wurde die Reformation eingeführt, die meisten Orte blieben jedoch katholisch.

Im Vertrag von Hitzkirchen verzichtete der Mainzer Erzbischof auf die Ausübung seiner Rechte, vor allem der geistlichen Gerichtsbarkeit, in der Landgrafschaft Hessen und im Kurfürstentum Sachsen. Damit fand sich er sich praktisch mit der Reformation in den beiden Territorien ab.

1529

Wilhelm der Reiche von Nassau-Dillenburg stellte Heilmann Bruchhausen gen. Crombach als Hofkaplan ein und bekannte sich 1530 endgültig zum Luthertum.

Auf dem Reichstag zu Speyer wollte der Kaiser die Beschlüsse des Reichstages des Jahres 1526 wieder aufheben. Die evangelischen Vertreter protestierten jedoch gegen den Mehrheitsbeschluss. Seither werden die Anhänger der Reformation „Protestanten“ genannt.

Protestation des Landgrafen Philipp von Hessen, des Kurfürsten Johann von Sachsen u.a., Druckfassung vom 5. Mai 1529

Da es innerhalb der evangelischen Bewegung unterschiedliche Lehrmeinungen gab, lud Landgraf Philipp die führenden Reformatoren für Anfang Oktober zu einem Gespräch in das Marburger Schloss. Er strebte eine Einigung an, da er anderenfalls ein evangelisches Bündnis gegen den Kaiser und Papst als gefährdet ansah. In der zentralen Frage um die Bedeutung des Abendmahls konnte jedoch keine Einigkeit erzielt werden. Das Marburger Religionsgespräch gilt daher als der Zeitpunkt, an dem sich die lutherische und reformierte Richtung der Reformation trennten.

Marburger Artikel

1530

Auf dem Augsburger Reichstag versuchte der Kaiser, die Glaubensfragen zu regeln. Die lutherischen Vertreter legten mit der Confessio Augustana, dem Augsburgischen Bekenntnis, eine von Philipp Melanchthon verfasste Verteidigungsschrift vor, die reformierten Vertreter die Confessio Tetrapolitana sowie die Fidei Ratio Huldrych Zwinglis. Eine Einigung konnte nicht erreicht werden, da der Kaiser das Augsburgische Bekenntnis verbot. Ein Konzil sollte die strittigen Fragen klären.

Übergabe der Confessio Augustana an Karl V.

In den 1530er Jahren wurde die Reformation im Gießener Land und den letzten darmstädtischen Orten eingeführt.

1531

Die evangelischen Fürsten und Städte unter der Führung Landgraf Philipps und Kursachsens gründeten den Schmalkaldischen Bund als protestantisches Verteidigungsbündnis.

Die Schmalkaldische Bundesfahne von 1542

1533

Mit der Einführung der Nürnberger Kirchenordnung 1533 in Nassau wurde auch in der Grafschaft Nassau-Dillenburg die Reformation eingeführt.

Der Rat der Stadt Frankfurt verbot die altkirchliche Messfeier in allen Kirchen der Stadt.

Ab 1533 gründete Landgraf Philipp in ehemaligen Klöstern Hospitäler, die zur Armen- und Krankenfürsorge dienten. Den Anfang machten 1533 die Hospitäler Haina und Merxhausen, es folgten 1535 Hofheim und 1542 Gronau.

Kloster Haina, Kupferstich von Merian

1534

In den ritterschaftlichen Besitzungen in der Rhön verbreitete sich im Laufe des 16. Jahrhunderts die Reformation. Als erster führte Eberhard von der Tann ab 1534 das neue Bekenntnis in der Herrschaft Tann ein. Die Herren von Ebersberg führten ab 1537 die Reformation in der Herrschaft Gersfeld ein. In den meisten Herrschaften konnte sich die neue Lehre dauerhaft gegen die katholische Fürstabtei Fulda behaupten.

1535/36

Nach dem Tod Eberhard IV. von Eppstein 1535 setzte sich das evangelische Bekenntnis in der Herrschaft Eppstein durch. Ludwig von Stolberg führte ab 1536 die Reformation in der Grafschaft Königstein ein.

1539

Auch in Hessen verbreiteten sich die Täufer, die die Kindertaufe ablehnten und die Erwachsenentaufe als persönliches Bekenntnis des Glaubens praktizierten. Landgraf Philipp wollte diese Bewegung eindämmen, indem er versuchte, sie in die bestehende Kirche zu integrieren. Als Kompromiss wurde in der Ziegenhainer Zuchtordnung die Einführung der Konfirmation festgeschrieben. Die Kindertaufe blieb bestehen, die Getauften hatten aber nun die Möglichkeit, diese nach einem vorhergehendem Katechismusunterricht zu bestätigen.

Ziegenhainer Zuchtordnung

Nach dem Tod Eberhards XIII. von Erbach 1539 führten seine Söhne Georg II. und Eberhard XIV. die Reformation in der Grafschaft Erbach ein.

1540/41

In Nassau-Idstein breitete sich ebenso wie in Solms-Braunfels nach 1540 die Reformation aus. Wetzlar erhielt 1541 einen evangelischen Stadtpfarrer, ab 1542 wurde dort offiziell das lutherische Bekenntnis eingeführt.

1542

Philipp IV. von Hanau-Lichtenberg begann, die Reformation in seiner Herrschaft einzuführen.

Die Reformordnung Philipps Schenk zu Schweinsberg, Fürstabt von Fulda, kam den evangelischen Forderungen entgegen, da sie das Abendmahl in beiderlei Gestalt ebenso erlaubte wie den Gebrauch der deutschen Sprache im Gottesdienst. Spätestens mit der Berufung der Jesuiten nach Fulda 1571 setzte die Rekatholisierung ein.

1543/44

In den Grafschaften Isenburg-Büdingen und Solms-Lich wurde die Reformation eingeführt.

1546

Am 18. Februar starb Martin Luther in Eisleben.

1547/48

In der Schlacht bei Mühlberg 1547 siegten die kaiserlichen Truppen über den Schmalkaldischen Bund. Landgraf Philipp und Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen wurden in Haft genommen und erst 1552 wieder freigelassen.

Nach der Niederlage der Protestanten wollte der Kaiser die kirchlichen Verhältnisse neu regeln. Ziel war, die Evangelischen wieder in die katholische Kirche einzugliedern. Das Augsburger Interim von 1548 sollte in der Übergangszeit gelten. Zwar wurde das Abendmahl in beiderlei Gestalt sowie bestehende Priesterehen anerkannt, insgesamt aber die Wiederherstellung der katholischen Lehre angestrebt. In großen Teilen Hessens wurde das Interim abgelehnt, durchgesetzt wurde es in der Fürstabtei Fulda. In Frankfurt wurde auf kaiserliches Geheiß der katholische Gottesdienst wieder zugelassen.

Fußfall von Landgraf Philipp von Hessen vor dem Kaiser in Halle am 19. Juni 1547

1554

Seit 1554 kamen immer mehr calvinistische Glaubensflüchtlinge nach Frankfurt, in der Folge kam es zu religiösen Spannungen zwischen Lutheranern und Calvinisten. Reformierte Gottesdienste durften in Frankfurt nicht abgehalten werden, die Gemeinde besuchte die Gottesdienste in Bockenheim.

1555

Mit dem Augsburger Religionsfrieden erhielten die Landesherren endgültig das Recht, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen. Wer einem Konfessionswechsel nicht folgen wollte, hatte das Recht auszuwandern.

1555-57

Weitere Fürsten führten die Reformation ein, so Philipp I. von Leiningen-Westerburg ab. Ernst von Solms-Lich folgte 1556. führte die Reformation ein. Sein Bruder Eberhard blieb jedoch katholisch. Ebenso wandte sich Graf Johann IV. von Wied-Runkel dem neuen Bekenntnis zu. 1557 hielt in Nassau-Hadamar die Reformation Einzug. 1564 erfolgte die Einführung der Reformation in der Grafschaft Diez.

1563

Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz wandte sich dem reformierten Bekenntnis zu.

1567

Wilhelm von Oranien kehrte aus den Niederlanden zurück nach Dillenburg. Obwohl zunächst noch katholisch, ließ er 1567 den reformierten Prediger Loseleurs de Villiers (Losellerius) nach Dillenburg kommen, der später sein Hofprediger wurde.

Am 31. März starb Landgraf Philipp in Kassel.

Instruktion zu einer Gesandtschaft an den Kaiser zur Notifikation des Todes von Landgraf Philipp, 1567

1570

Die Herren von Buchenau führten um 1570 in ihrer Herrschaft die Reformation ein.

1571

Nach der Berufung der Jesuiten nach Fulda wurde dort konsequent die katholische Lehre wieder verbreitet.

1572

Johann VI. von Nassau-Dillenburg führte seit 1572 das reformierte Bekenntnis ein. Dem nassauischen Vorbild folgten bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts weitere Territorien, wie die Grafschaften Wied, Solms-Braunfels, Isenburg-Büdingen und Hanau-Münzenberg sowie die Kurpfalz.

1584

Graf Johann VI. von Nassau-Dillenburg gründete die Hohe Schule in Herborn, die als reformierte Hochschule diente. Da die Hohe Schule jedoch kein kaiserliches Privileg besaß, konnte sie keine universitären Abschlüsse verleihen.

1604

Nachdem die Grafschaft Königstein seit 1581 wieder mainzisch war, führte das Erzbistum ab 1604 das katholische Bekenntnis wieder ein.

1605

Landgraf Moritz von Hessen-Kassel erließ die Verbesserungspunkte und leitete damit auch in der Landgrafschaft den Übergang zum reformierten Bekenntnis ein.

Landgraf Moritz in der Hessischen Biografie

1607

Die Grafschaft Waldeck legte das Luthertum als verbindliches Bekenntnis fest.

1629

Mit dem Übertritt Johann Ludwigs von Nassau-Hadamar vom reformierten zum katholischen Bekenntnis wurde ab 1629 in Nassau-Hadamar das katholische Bekenntnis wieder eingeführt.

1618-1648

Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges änderte sich in vielen Orten Hessens zum Teil mehrmals das Bekenntnis. Die Gegenden, die von kaiserlichen Truppen besetzt waren, erlebten Mitte der 1620er Jahre einen katholischen Bekenntniswechsel, der Anfang der 1630er Jahre unter schwedischer Herrschaft teilweise wieder rückgängig gemacht wurde. Die Schweden versuchten auch in katholischen Gebieten wie der Fürstabtei Fulda, die Reformation einzuführen. Erst der Westfälische Frieden setzte einen Schlusspunkt unter die meisten Streitigkeiten. Das Jahr 1624 wurde als „Normaljahr“ festgelegt. Die zu diesem Zeitpunkt herrschende Konfession sollte zukünftig beibehalten werden.

1685

Landgraf Carl von Hessen-Kassel erlaubte französisch-reformierten Glaubensflüchtlingen die Niederlassung und gewährte ihnen Freiheiten. Nach 1685 wurden zahlreiche hugenottische Dörfer ebenso wie die Oberneustadt in Kassel und Karlshafen mit französisch-reformierten Kirchengemeinden neu gegründet.

Landgraf Karl in der Hessischen Biografie
Freiheits-Konzession des Landgrafen Karl von Hessen für, 18. April 1685


Quellen und Darstellungen

Die Historische Kommission für Hessen hat zentrale Quellen und Darstellungen zur hessischen Reformationsgeschichte aus ihrer Schriftenreihe digitalisiert und stellt sie online zur Verfügung: