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Regesten der Grafen von Ziegenhain
1237 Dezember
Weitere Informationen
Die Grafen Gottfried IV. und Burkhard als Zeugen in einer Urkunde Kaiser Friedrichs II.
Regest-Nr. 27
- Überlieferung
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Drucke: Gudenus Codex dipl. II, S. 74. Regesten: RI V 1,1 n. 2298. - Regest
- Friedrich II. gestattet dem Philipp von Falkenstein, dass er die Güter zu Falkenstein, Tannenstadt, Walsenheim und anderswo, welche er vom Reiche trägt in Ermangelung von Söhnen auf seine Töchter Guda und Adelheid vererbe. Zeugen: die Grafen Gottfried [IV.] und Burkhard von Ziegenhain, Kuno von Münzenberg, u. a. m. Siegler: der Aussteller. 1237 dec. 00 apud Laudam.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Zeugen
Ziegenhain, Grafen, Gottfried IV. · Ziegenhain, Burkhard von · Münzenberg, Kuno von
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Weitere Personen
Falkenstein, Philipp von · Falkenstein, Guda von · Falkenstein, Adelheid von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Zeugen · Kronvasallen · Reichslehen · Erbschaften · Erbfolge, weibliche · Güter · Zustimmungen, kaiserliche
- Textgrundlage
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Regest
RI V 1,1 n. 2298.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 27 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/27> (Stand: 04.05.2026)

