Regesten der Grafen von Ziegenhain
Revers Heinrichs von Urff über eine Geldrente zu Neukirchen
Regest-Nr. 1048
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Siegel anhängend. - Regest
- Ritter Heinrich von Urff (Vrffe) bekundet, dass ihm Graf Gottfried [VII.] von Ziegenhain (Cyginhain), zusammen mit seiner Frau Agnes und seinem Sohn Gottfried [VIII.], 10 Mark Pfennige Treysaer (Treyscher) Währung jährlicher Gülte, die ihm die Bürger zu Neukirchen jährlich an den Weihnachtstagen entrichten sollen, für 100 Mark Pfennige Treysaer Währung und 70 schwere Goldgulden, verkauft hat. Die Geldrente kann von den Grafen zu jeder Zeit für die bezahlte Summer wieder zurückgekauft werden. Siegler: der Aussteller. Datum anno domini Millesimo Trecentesimo Sexagesimo Octauo feria Secunda proxima post Dominicam qua Cantatur Oculi. [Vgl. ID 1047, 1049]
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Weitere Informationen
Gräfin Agnes, geb. von Falkenstein.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Ziegenhain, Grafen, Gottfried VII. · Ziegenhain, Grafen, Agnes
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Geldrenten, Verkauf von · Reverse · Wiederkauf, Verkauf auf · Wiederkaufsrechte · Grafen, Verkäufe der · Verpfändungen · Pfandschaften · Bürger · Währungen, Treysaer Pfennig · Geldrenten, Entrichtung von · Bezahlungen · Zahlungstermine · Goldgulden · Siegel · Städte und Bürger
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1048 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1048> (Stand: 26.04.2024)