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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Kabinettsbeschluss zur Haftentschädigung ehemaliger politischer Häftlinge, 22. November 1949
Das hessische Kabinett beschließt, dass jedem ehemaligen politischen Häftling für jeden Monat erlittener Haft eine Entschädigung von 150 DM zustehen soll.
Die Landesregierung entscheidet außerdem, dass die hessische Verfassung keine Grundlage bietet, den Nauheimer Kreis oder seine Tagungen zu verbieten.
(OV)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.11.1949, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Kabinettsbeschluss zur Haftentschädigung ehemaliger politischer Häftlinge, 22. November 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3415> (Stand: 13.8.2024)
