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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Kabinettsbeschluss zur Haftentschädigung ehemaliger politischer Häftlinge, 22. November 1949

Das hessische Kabinett beschließt, dass jedem ehemaligen politischen Häftling für jeden Monat erlittener Haft eine Entschädigung von 150 DM zustehen soll.

Die Landesregierung entscheidet außerdem, dass die hessische Verfassung keine Grundlage bietet, den Nauheimer Kreis oder seine Tagungen zu verbieten.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Kabinettsbeschluss zur Haftentschädigung ehemaliger politischer Häftlinge, 22. November 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3415> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Oktober 1949 | November 1949 | Dezember 1949
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