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Hesse in the 19th and 20th Centuries

Kabinettsbeschluss zur Haftentschädigung ehemaliger politischer Häftlinge, 22. November 1949
Das hessische Kabinett beschließt, dass jedem ehemaligen politischen Häftling für jeden Monat erlittener Haft eine Entschädigung von 150 DM zustehen soll.
Die Landesregierung entscheidet außerdem, dass die hessische Verfassung keine Grundlage bietet, den Nauheimer Kreis oder seine Tagungen zu verbieten.
(OV)
- Records
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.11.1949, S. 3
- Recommended Citation
- „Kabinettsbeschluss zur Haftentschädigung ehemaliger politischer Häftlinge, 22. November 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edbx/id/3415> (Stand: 13.8.2024)
