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Hessische Biografie

Portrait

Hermann II. von Buchenau
(um 1375–1449)

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GND-Nummer

131768859

Buchenau, Hermann II. von [ID = 9724]

* um 1375 Buchenau (Eiterfeld), † 13.4.1449 Johannesberg bei Fulda, Begräbnisort: Johannesberg bei Fulda Propsteikirche, belegt Frühjahr 1395, katholisch
Mönch, Siechmeister, Kämmerer, Propst, Koadjutor, Amtmann, Oberkommissar, Provisor, Abt
Andere Namen | Wirken | Familie | Nachweise | Leben | Zitierweise
Andere Namen

Weitere Namen:

  • Buchenau, Hermann von
  • Fulda, Abt Hermann II. von Buchenau
Wirken

Werdegang:

  • um 1375: Geburt und Kindheit wohl am Stammsitz seiner Adelsfamilie in Buchenau, Gem. Eiterfeld
  • Vor 1395: früher Eintritt in die heimatnahe Benediktinerabtei Fulda spätestens unter Abt Friedrich von Romrod, wo er wohl in der Klosterschule ausgebildet wurde.
  • Frühjahr 1395: bei der Wahl des neuen Abtes Johann I. von Merlau war Hermann bereits Mönch und bekleidete sogar schon das Amt des Siechmeisters des Klosters.
  • 1401: Hermann ist als klösterlicher Kämmerer belegt.
  • Spätestens 1410: Hermann kam in den Besitz der Propstei des nahe südlichen Nebenklosters Johannesberg, die er bis zu seinem Tod 1449 behielt.
  • Bis 1419: während Abt Johann I. im sich zuspitzenden Konflikt der auch auf Fuldaer Gebiet ausgreifenden Landgrafschaft Hessen mit dem Erzbistum Mainz neutral blieb, wurde Hermann zum Anführer der mainzischen Mehrheit im Stiftskapitel.
  • 14.5.1419: Das Stiftskapitel zwang den Abt mithilfe des neuen Mainzer Erzbischofs Konrad III. von Dhaun, wegen Alter und angeblicher Gebrechen Hermann zum Koadjutor und Verweser anzunehmen, der sich um die weltlichen Dinge des Hochstifts kümmern sollte.
  • 1420: In der Folge führte die Bündnispolitik der Herren von Buchenau und der durch Hermann vertretenen Abtei Fulda zu einer Koalition der beiden. Da Abt Johann I. aber weiter sein Recht einforderte, überfiel ihn der Koadjutor auf dem Schloss Neustadt und vertrieb ihn in das Dorf Ottershausen. Danach übernahm Hermann von Buchenau die Leitung des Hochstifts Fulda.
  • 16.2.1421: Nachdem der Abt den Mainzer Erzbischof und den Würzburger Bischof zu Hilfe gerufen hatte, setzten diese aber Eberhard von Buchenau, einen Verwandten des Koadjutors, zum Oberamtmann des Hochstifts ein, ohne sich um Johann I. zu kümmern
  • 1422: Koadjutor Hermann unterstützte seinen Bruder, den Bad Hersfelder Abt Albrecht von Buchenau, in dessen Gegensatz zur von Hessen unterstützten Stadt Bad Hersfeld.
  • 1425: Der Koadjutor vertrieb den Fuldaer Abt ganz aus dem Hochstift, sodass sich Johann I. dem Landgrafen anschloss und Hermann sich noch enger an den Erzbischof band. Doch kritisierte man den Buchenauer stetig wegen seiner Bündnispolitik, da er zur Finanzierung der Fehde Güter der Abtei verpfändete, ohne dass sich die desolate Finanzlage verbesserte. Auch versetzte er dem Erzbischof die wichtigsten Städte und Burgen.
  • 1427: Nach der herben Doppel-Niederlage der Mainzer Truppen gegen den Landgrafen bei Fritzlar (23.7.) und Fulda (10.8.) verlor Hermann als mainzischer Parteigänger die Koadjutorie, indem der Landgraf ihn verjagte und Abt Johann I. wieder einsetzte.
  • Ende 1427: Der Würzburger Bischof Johann II. von Brunn und Markgraf Friedrich I. von Brandenburg schlichteten den Streit zwischen Abt und Koadjutor. Dabei erhielt Hermann eine lebenslängliche Chor- und Klosterfreiheit sowie 300 Gulden für das halbe Schloss Bieberstein, das dem Erzbischof verpfändet war und dieser ihm erst 1427 überlassen hatte.
  • 1427: Hermann von Buchenau war nach seiner Absetzung als Fuldaer Koadjutor zunächst Amtmann des Mainzer Erzbischofs über dessen fuldische Pfandanteile aus dem Friedensvertrag mit Hessen von 1427.
  • 1434: Ein Kardinallegat legte einen erneuten Streit zwischen Ex-Koadjutor und Abt bei
  • 1437: Hermann wirkte als mainzischer Oberkommissar.
  • 1438 mainzischer Provisor in Erfurt
  • Anfang 1440: Da im Stiftskapitel die Anhängerschaft des kaltgestellten Buchenauers sogar noch gewachsen war, wählte es ihn einstimmig als Hermann II. zum Nachfolger des verstorbenen Johann I. von Merlau
  • Mai 1440: Aufgrund eines Papstschismas erhielt Hermann II. die Bestätigung seiner Kür ausnahmsweise durch das Konzil von Basel, das durch den Bad Hersfelder Abt Konrad von Hirzenrode die Rechtmäßigkeit seiner Wahl untersuchen und diese dann bestätigen ließ.
  • Angesichts der schlechten Wirtschaftslage musste Hermann II. zu seiner Abtsweihe erst Stab und Mitra einlösen, die sein Vorgänger für 600 Gulden an seinen Verwandten Gottschalk von Buchenau verpfändet hatte. Da Hermann II. die Summe nicht aufbringen konnte, musste er Gottschalk einen jährlichen Zins von 60 Gulden verschreiben.
  • Ab 1440: Daher ergriff Hermann II. Maßnahmen zur ökonomischen Konsolidierung (Veräußerung der „Fuldischen Mark“ in der Wetterau, Neuregelung des Münzwesens, Intensivierung der Landesherrschaft zur Heranziehung aller im Stift Gesessenen zu umfassenden finanziellen Leistungen, Auf- und Ausbau einer Verwaltungsorganisation)
  • 1441: Da Hermann II. die Rechte des Fuldaer Abtes über das Schloss Eisenbach im Vogelsberg als Oberlehensherr wieder stärken wollte, versprachen ihm die dort wohnenden Riedesel zu Eisenbach, nach dem Tod des letzten Ziegenhainer Grafen das Schloss direkt vom Fuldaer Abt zu Lehen zu nehmen.
  • 1442: Hermann II. ließ sich das Privileg von 1417 bestätigen, worin die Gerichtsrechte des Fuldaer Abtes gestärkt wurden
  • 1444: Der Abt führte eine disziplinarische und wirtschaftliche Reform des nahe südlichen Nebenklosters Johannesberg durch, dem er nebenbei noch als Propst vorstand (Erwerb von Ländereien, Anlage von Fischteichen und Instandsetzung der Gebäude).
  • Auch ließ Hermann II. das nahe westliche Nebenkloster Neuenberg (Andreasberg) nach einem Brand neu errichten, wofür er die Stadt Herbstein an die Riedesel verpfändete.
  • 1447: Außerdem wurden von Hermann II. einige Ritter gemaßregelt, da sie unrechtmäßigerweise über Untertanen gerichtet hatten
  • Da der Fuldaer Abt schließlich den aufgrund seiner Konsolidierungspolitik ungehaltenen Stiftsherren nicht noch lästiger werden wollte, verbrachte er gemäß J. Schannat von nun an die meiste Zeit bei seinem erzbischöflichen Freund in Mainz
  • 13.4.1449: Abt Hermann II. starb am Osterfest in der von ihm reformierten Propstei Johannesberg bei Fulda
  • Demnach bestattete man ihn dann ebenfalls in der dortigen Propsteikirche.

Funktion:

  • Fulda, Siechmeister, belegt Frühjahr 1395
  • Fulda, Kämmerer, belegt 1401
  • Johannesberg bei Fulda, Propst, spätestens 1410-1449
  • Fulda, Koadjutor, 1419-1427
  • Mainz, Amtmann des Erzbischofs über dessen fuldische Pfandanteile, 1427-1437
  • Mainz, Oberkommissar, 1437
  • Mainz, Provisor in Erfurt, 1438-1440
  • Fulda, Abt, Anfang 1440-1449 (als Hermann II.)

Lebensorte:

  • Buchenau (Eiterfeld); Fulda; Johannesberg bei Fulda; Erfurt; Neuenberg (Andreasberg) bei Fulda; Mainz
Familie

Vater:

Buchenau, Otto von

Mutter:

Buchenau, Petze von, geborene Rymer

Verwandte:

Nachweise

Literatur:

Zitierweise
„Buchenau, Hermann II. von“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/131768859> (Stand: 28.11.2023)