Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Hessische Biografie

Portrait

Albrecht von Buchenau
(um 1370–1438)

Symbol: Anzeigemodus umschalten Symbol: Anzeigemodus umschalten Symbol: Druckansicht

GND-Nummer

110910233X

Buchenau, Albrecht von [ID = 9723]

* um 1370 Buchenau (Eiterfeld), † 1438 Hersfeld, Begräbnisort: Hersfeld vor dem St.-Andreas-Altar in der Stiftskirche, belegt 29.9.1407, katholisch
Mönch, Propst, Abt
Andere Namen | Wirken | Familie | Nachweise | Leben | Zitierweise
Andere Namen

Weitere Namen:

  • Hersfeld, Abt Albrecht von Buchenau
  • Kreuzberg, Propst Albrecht von Buchenau
Wirken

Werdegang:

  • um 1370 Geburt und Kindheit wohl in seiner Stammburg im osthessischen Buchenau (Eiterfeld)
  • um 1380 vielleicht schon als Knabe Eintritt in die nahe nördliche Reichsabtei Hersfeld, wo er in diesem Fall eine benediktinische Ausbildung in der Klosterschule erhielt
  • vor 1400 zumindest wurde Albrecht dann Mönch im Benediktinerkloster Hersfeld
  • 29.9.1407 Erstbeleg als Propst des hersfeldischen Frauenklosters Kreuzberg (heute Philippsthal an der Werra)
  • 1407: Albrecht gehörte einem Viererausschuss zur Sanierung der Stiftsfinanzen an, sodass bereits damals sein Streben nach Bewahrung der Abteigüter und -mittel erkennbar wurde
  • 29.7.1414: Propst Albrecht vereinte sich mit anderen Würdenträgern der Abtei zu einer Reform der Klostergewohnheiten im Sinne strengerer Befolgung der Benediktsregel
  • In der Folge nahm er in seinem Reformeifer wohl noch als Kreuzberger Propst am Konzil zu Konstanz (1414-1418) teil, das einen Aufbruch in der ganzen Kirche bedeutete
  • 5.5.1418: Nach dem Tod von Abt Hermann II. von Altenburg im ersten Drittel des Jahres erschien Albrecht erstmals als dessen Nachfolger auf dem Abtsstuhl
  • 4.7.1418: Abt Albrecht gewährte den Hersfelder Wollwebern im Gegensatz zu früheren Bestimmungen den alleinigen Gewandschnitt auf sechs Jahre als Lehen
  • 27.7.1418: Zur Sicherung der Amtsübernahme strebte Albrecht anders als seine Vorgänger, aber ganz konzilsgemäß nach einer päpstlichen Wahlbestätigung, die er durch ein Genfer Privileg des Konzilspapstes Martin V. erhielt. Daneben erwirkte der Abt ein päpstliches Empfehlungsschreiben an König Sigismund und eine entsprechende Mitteilung an die Stiftsvasallen, in der diesen Gehorsam gegenüber dem Lehensherr und Wahrung der hergebrachten Rechte des Klosters eingeschärft wurden.
  • 11.9.1418: Albrecht schloss mit dem Mainzer Diözesanbischof eine finanzielle Übereinkunft.
  • 17.1.1419: Nach Verhandlungen schloss Abt Albrecht etwa mit der Abtei Fulda und dem Erzbistum Mainz in Neustadt an der Saale einen Vertrag über ein gemeinsames Vorgehen gegen die als Landfriedensbrecher angesehenen Herren von der Tann.
  • Frühjahr 1419 (?): der Abt wollte gerichtlich gegen den Hersfelder Stadtschultheißen Gerwig vorgehen, sodass er ihn auf dem Rathaus verhaftete und im Wasserschloss Eichhof an der Fulda inhaftierte
  • Vor dem 9.8.1420: Die Gerwig-Partei erhob, nach dessen Tod in Haft, vor dem Heimlichen Gericht in Hessen Klage gegen den Abt und lud ihn vor. Außerdem eröffnete Gerwigs Sohn Heinrich mithilfe hessischer Ritter eine Fehde gegen Albrecht und das Stift Hersfeld
  • 1. Augusthälfte 1420: Nach mehreren Warnungen erwirkte Albrecht Exkommunikationen gegen den weltlichen Femerichter und die Friedensstörer im Territorium.
  • 26.8.1420: Der Abt übernahm in zwei Notariatsurkunden die alleinige Verantwortung für die Verhaftung und ihre Folgen, indem er Konvent und Dekan von jeder Mitwisserschaft und Mitschuld freisprach.
  • Sommer 1420: Verhandlungen Albrechts mit dem neuen Mainzer Erzbischof Konrad III. von Dhaun, deren Ergebnisse Ende September zu Heiligenstadt in einem Verzeichnis besiegelt wurden. Demnach gab es eine mainzische Anleihe für den finanziell klammen Abt gegen Pfandschaften und die Vereinbarung eines baldigen Schutzvertrags.
  • 16.12.1420: Abt Albrecht ließ noch einmal im Siechenhaus der Abtei Hersfeld durch seine Priester seine Schuldlosigkeit an Gerwigs Tod bestätigen und durch ein Notariatsinstrument dokumentieren
  • 5.3.1421: Die Stadt Hersfeld schloss in Spangenberg einen Bündnisvertrag mit Hessen. Daran nahm Albrecht Anstoß und ging nun auch militärisch gegen beide vor.
  • 1.2.1421 bis 26.9.1433 und 30.6.1434: Abt Albrecht erhielt immer wieder Schutzprivilegien von Königen und Päpsten oder dem Konzil von Basel, was aber genauso fruchtlos blieb wie seine geistlichen und militärischen Aktionen.
  • 27.1.1422: Nach anhaltenden Kämpfen kam es im Rahmen der Waffenruhe von Mainz und Hessen auch zu einem förmlichen Waffenstillstand zwischen Landgraf und Abt bis Ende Mai mit dem Erzbischof als Schiedsrichter.
  • Ende Februar 1422: Mangels Spruch vor dem Heimlichen Gericht verwickelte ein Donatus Gerwig den Abt in einen Prozess an der römischen Kurie (nun dritte Instanz).
  • 8.8.1422: Abt Albrecht erhielt eine Privilegienbestätigung des Papstes aus Tibur, die erneut die Papstunmittelbarkeit Hersfelds betonte.
  • 8.3.1423: Erst jetzt veranlasste er aber seinen Fuldaer Amtsbruder zur Ausstellung der im Vorjahr vom Papst an diesen delegierten Bestätigungsurkunden.
  • 29.5.1423: Die Stadt Hersfeld und die Landgrafschaft Hessen vereinigten sich in einem neuerlichen Bündnisvertrag gegen Abt Albrecht. Er fürchtete nun sogar Militäraktionen der Bürger, sodass er den Eichhof bemannen ließ
  • Sommer 1423: Mangels mainzischer Truppen beschritt Albrecht den Verhandlungsweg
  • 22.7.1423: Stift und Stadt Hersfeld schlossen einen Waffenstillstand bis Ende September 1423 mit Landgraf Ludwig I. von Hessen und Graf Johann II. von Ziegenhain als Schiedsrichtern. Zuvor musste Albrecht die beiden Gerwigsöhne zum Schultheißenamt zulassen.
  • 1427: Durch die endgültige Mainzer Niederlage gegen Hessen in den Schlachten bei Großenenglis (23.7.) und bei Fulda (10.8.) verlor Abt Albrecht seinen wichtigsten Verbündeten für die von ihm beabsichtigte Rückgewinnung alter Stiftsrechte.
  • 1430: Nach dem hessischen Triumph kam es zudem zur Erneuerung von dessen Bündnis mit der Stadt Hersfeld, wodurch der Abt in diesem Konflikt ebenfalls an Boden verlor
  • 1431: Albrecht beschwerte sich, dass die Stadt auch seine dortigen Eigenleute gezwungen habe, Bürger zu werden. Denn damit verschwamm die alte rechtlich-gerichtliche Trennung zwischen ihnen und den freien Städtern immer mehr zu Ungunsten des Abtes.
  • 2.11.1432: Albrecht musste einen Vertrag mit Ludwig I. von Hessen schließen, durch den sich unter Zustimmung des Konvents die Reichsabtei Hersfeld mit ihrem ganzen Besitz in den erblichen Schutz des Landgrafen begab. So zerschlugen sich die Pläne des Abtes endgültig und sein Stift verlor faktisch weitgehend seine Selbständigkeit als Reichsabtei.
  • 1430er: Nun fanden sich Stift und Stadt Hersfeld beide unter dem hessischen Schirm wieder, wo ihr Duell abklang. Dabei blieb der Abt Stadtherr und arbeitete auch wieder mit den Gerwigs zusammen, die seit 1423 erneut das Schultheißenamt an sich banden.
  • Februar 1437: Graf Johann II. von Ziegenhain trug seine zwei Grafschaften Ziegenhain und Nidda Ludwig I. von Hessen zu Lehen auf, worauf Abt Albrecht und sein Fuldaer Amtskollege Johann I. von Merlau als bisherige Oberlehnsherren den Vertrag bewilligten und dem Landgrafen gegen Zahlung einer Geldabfindung ihre Anteile an den beiden Grafschaften als Lehen übertrugen
  • 1438: Abt Albrecht entsagte vor dem 31. August der Abtswürde. Daraufhin starb er noch im selben Jahr und wurde vor dem St.-Andreas-Altar in der Stiftskirche beigesetzt.

Funktion:

  • Kreuzberg, Propst, belegt 1407-1418
  • Hersfeld, Abt, belegt 1418-1438

Lebensorte:

  • Buchenau (Eiterfeld); Hersfeld; Kreuzberg (= Philippsthal (Werra)); Eichhof
Familie

Vater:

Buchenau, Otto von

Mutter:

Buchenau, Petze von, geborene Rymer

Verwandte:

  • Buchenau, Hermann von <Bruder>, * um 1375, † 13.4.1449, als Hermann II. von Buchenau in Fulda zunächst Koadjutor (1419-1427) und dann Abt (1440-1449)
Nachweise

Quellen:

Literatur:

Zitierweise
„Buchenau, Albrecht von“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/110910233X> (Stand: 28.11.2023)