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Hessische Biografie

Portrait

Hans der Ältere von Dörnberg
(1427–1506)

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GND-Nummer

118680102

Dörnberg, Hans der Ältere von [ID = 19425]

* 23.7.1427, † 1506
Rat, Amtmann, Statthalter, Hofmeister
Andere Namen | Wirken | Familie | Nachweise | Leben | Zitierweise
Familie

Vater:

Dörnberg, Hans von, belegt 1403-1438, Amtmann

Partner:

  • Ebersberg, gen. von Weyhers, Anna von, ⚭ 1465-1482
  • Hatzfeld, Liutgard von, † 15.10.1497, ⚭ 1484-1497

Verwandte:

Nachweise

Quellen:

Literatur:

Leben

Geboren 1427 Juli 23 als Sohn des gleichnamigen Vaters1, weilt in seiner Jugend zur Erziehung am sächsischen Hofe2, tritt mit etwa 18 Jahren in den Dienst Landgraf Ludwigs I. und ist seit 1452 an verschiedenen Fehden beteiligt3. Er dient als Amtmann in Ziegenhain 1456 Juli 254, 1459 Februar 65 nicht nur dem hessischen Fürstenhaus, sondern in erster Linie der verwitweten Gräfin Elisabeth von Ziegenhain bis zu deren Tode 1462 nach Mai 106. Nach dem Tode Landgraf Ludwigs I. tritt er in Verbindung mit Landgraf Ludwig II., der Ende 1458 dafür sorgt, daß Dörnberg unter die Femeschöffen (die „Wissenden“) der westfälischen Freistühle am Stuhl zu Freienhagen aufgenommen wird7. Beziehungen zu Landgraf Ludwig II., der ihm 1460 April 27 das Schloß Ludwigstein für 1800 fl. pfand- bzw. amtsweise für mindestens 5 Jahre überträgt8, sind bis 1462 März mehrfach nachweisbar9, doch ist Dörnberg 1461 Januar 22 auch im Dienst Eberhards von Eppstein-Königstein bezeugt10. Zu Beginn der Mainzer Stiftsfehde läßt sich Dörnberg vom Gegner des mit Landgraf Ludwig II. verbündeten Erzbischof Adolf von Mainz, von Erzbischof Diether 1462 April 5 zum obersten Amtmann und Hauptmann der Städte, Schlösser und Gerichte im Stift Fulda und in den Buchen einsetzen, die Mainz und Hessen zur Hälfte zustanden11. Noch stärker werden die Beziehungen Dörnbergs zu Landgraf Ludwig II. gestört, als er – kurz nach dem Tode der Gräfin Elisabeth von Ziegenhain – Mitte 1462 in die Dienste Landgraf Heinrichs III. tritt und noch im gleichen Jahr dessen Hofmeister wird12 und kurz darauf dessen Heimlicher13. Daraufhin löst Dörnberg seine Beziehungen zu Landgraf Ludwig II., gibt 1464 Juli 11 das ihm übertragene Schloß Ludwigstein vorzeitig auf14 und löst 1468 April 22 sein Verhältnis zu ihm gänzlich15, da er inzwischen eine überragende Stellung am Hofe Landgraf Heinrichs III. gewonnen hat. Seit Mitte der 60er Jahre ist er dort und ebenso während der anschließenden Vormundschaften für Niederhessen (1471–1483) und Oberhessen (1483–1489) und auch noch unter dem jugendlichen Landgraf Wilhelm III., also 35 Jahre lang, der eigentliche Herr Hessens, ausgezeichnet durch überragende politische und organisatorische Befähigung, Klugheit, Tatkraft und Willen zur Macht16. Seine innenpolitischen Reformen: Verbesserung der Landesverwaltung17, Zentralisierung der Finanzkontrolle18, Reform der Justizverwaltung und Ausbau des Kanzleigerichtes als Hofgericht19, energische und erfolgreiche Betreibung der Klosterreformen20 werden noch übertroffen durch seine außenpolitischen Leistungen: er konsolidiert die Herrschaft Landgraf Heinrichs III. in Oberhessen, insbesondere in den langwierigen und schwierigen Teilungsauseinandersetzungen mit dem älteren, kriegerischen und tatkräftigeren Bruder Landgraf Ludwig II. von Niederhessen und scheut dabei auch bewaffnete Auseinandersetzungen nicht21, er sichert den Gewinn Landgraf Heinrichs III. und seines Schwiegervaters Graf Philipps d. Ä. von Katzenelnbogen in der Mainzer Siftsfehde, trotzdem beide auf der Seite des unterlegenen Diether von Isenburg standen, durch seine Vermittlung des Friedens von Zeilsheim 146322, er bereitet die Übernahme der größten und wichtigsten mittelalterlichen Erbschaft Hessens, der Grafschaft Katzenelnbogen, umsichtig vor und sichert sie gegen starke außenpolitische Bedrohungen23; er dehnt dabei den hessischen Einfluß im gesamten Mittelrheingebiet und darüberhinaus im Erzstift Köln aus durch entscheidende Unterstützung Kölns im Reichskrieg gegen Karl den Kühnen von Burgund und wirkt dabei kraftvoll in die Reichspolitik hinein24, denn durch dieses tatkräftige Eingreifen Hessens sichert Dörnberg nicht nur den Kölner Erzstuhl für Landgraf Heinrichs Bruder Hermann25, sondern begründet auch die andauernden guten, ja zum Teil engen Beziehungen des hessischen Landgrafenhauses zum König, besonders unter Maximilian26. – Mit dem Regierungsantritt Landgraf Wilhelms II. in ganz Hessen im Jahr 1500 endet die Vormachtstellung Dörnbergs. Er sinkt zunächst auf eine Ratsstellung zurück27 und verliert auch diese, als er in den seit 1501 laufenden Prozeß gegen seinen Günstling, den wegen betrügerischer Rechnungsführung abgesetzten und angeklagten oberhessischen Kammerschreiber Johannes Fleck28, hineingezogen wird, zumal er sich durch Selbstherrlichkeit, Rücksichtslosigkeit und übermäßige Bereicherung viele persönliche Feinde gemacht hatte29. Er entzieht sich jedoch der hessischen Gerichtsbarkeit, indem er auf das Gebiet der Reichsburg Friedberg ausweicht, da er der reichsunmittelbaren Friedberger Burgmannschaft angehört, so daß ihn König Maximilian noch 1505 August 7 seinen Rat und des Reiches lieben Getreuen nennt30. Auf Grund dessen ist es zu einer förmlichen Prozeßeröffnung durch Landgraf Wilhelm II. gegen Dörnberg offenbar nicht gekommen31, obwohl schwere Anklagen gegen ihn erhoben wurden32. Er starb unter Hinterlassung mehrerer Testamente33, verschiedener Stiftungen34, repräsentativer Bauwerke35, die ihm sein bedeutendes Vermögen36 ermöglichten, ohne Kinder, obwohl er zweimal verheiratet war: zuerst mit Anna von Ebersberg, gen. Von Weyhers (1465–1482)37, dann mit Liutgard von Hatzfeld (1484–1497)38.


  1. Vgl. Zimmermann, Zentralverwaltung S. 313 ff. Er war der jüngste von vier Brüdern und Sohn des oben genannten hessischen Amtmanns Hans von Dörnberg.
  2. Ebd.
  3. Ebd.
  4. Urkk., Samtarchiv Nachtr. 1, 327.
  5. Urkk., Waldecker Urkk. Nr. 5731.
  6. Vgl. dazu G. Könnecke, Hans von Dörnberg in ADB 5 S. 352. – 1461 Dezember 19 setzt ihn Elisabeth mit zum Testamentsvollstrecker ein (Franz, Haina II Nr. 1035). Die Gunst der Witwe Elisabeth, der man seinen Aufstieg zuschrieb, hat ihn gewiß gefördert, seine Stellung am landgräflich hessischen Hofe mußte er sich jedoch selber schaffen; diese verdankte er daher seine eigenen Fähigkeiten.
  7. Rechn. I, Wolfhagen (115/4 Bl. 32). Landgraf Ludwig ordnete an, daß das unentgeltlich zu geschehen habe und Dörnberg dabei mit Kost und Wein zu traktieren sei. Der Freigraf bestand jedoch auf seiner Taxe. – 1458 November 4 nennt Landgraf Ludwig Dörnberg seinen lieben Getreuen (Kopiar L 3 Bl. 11v.). Am gleichen Tage befreit der Landgraf Wilhelm von Dörnberg ein von diesem in Allendorf an der Werra gekauftes Haus wegen der ihm und seinem Vater geleisteten Dienste (Kopiar L 3 Bl. 33), was wohl gleichfalls eine Gefälligkeit gegenüber Hans von Dörnberg war.
  8. Urkk., Gen.-Rep. Ludwigstein. – Kopiar L 3 Bl. 206 f. In dieser Urkunde bekennt Landgraf Ludwig, daß er und seine Brüder Hans von Dörnberg 1800 fl. schulden, von denen er mit 1741 fl. Schloß Ludwigstein von Wilhelm Meisenbug gelöst hat, und 60 fl., die er daran verbauen will. Er verpfändet ihm Ludwigstein mit Zubehör einschließlich genannter Vorwerke und Güter. Dörnberg muß das Schloß baulich unterhalten, bis es wieder eingelöst wird, was erst nach mindestens 5 Jahren geschehen darf. Er soll das Schloß und die zugehörigen Untertanen schützen. Mit den Renten, die zum landgräflichen Hof Witzenhausen und dem dortigen Schultheißenamt gehören, hat er nichts zu schaffen. Das Schloß bleibt den Landgrafen auf ihre Kosten geöffnet. Verlieren sie es dabei, werden sie ihm binnen Jahresfrist ein anderes anweisen. Den Landgrafen vorbehalten bleiben die Fischer zu Witzenhausen, die auf dem Ludwigstein gedient haben, ausgenommen die beiden zu Wengershausen und Riede wohnhaften, die Alabasterbrüche und vielleicht entstehende Bergwerke. Die Landgrafen übergeben das Schloß mit 33 Äckern Saat, aber ohne Hausrat, da sie diesen haben abfahren lassen [vgl. dazu unter Marschall Hans von Dörnberg]. Bei der Ablösung sind daher nur 33 Äcker Saat zurückzuerstatten.
  9. So Rechn. I, Vacha (111/9 Bl. 8v.) zu 1459 Mai und ebd. Felsberg (46/9 Bl. 19v.) zu 1459 Dezember. – Ebd. Homberg/E. (67/12 Bl. 6v.) zu 1461 Januar: Er reitet mit dem Landgrafen zusammen nach Eger. – Ebd. Homberg (67/12 Bl. 8) zu 1461 Dezember: er ist mit einer Gruppe höherer Beamter des Landgrafen unterwegs. – Ebd. Homberg (67/12 Bl. 8) zu 1462 März 14: wiederum in Begleitung landgräflicher Beamter (Rentmeister und Schreiber).
  10. HStA Wiesbaden, Königsteiner Diplomatar I, 704.
  11. Gundlach, Mainzer Stiftsfehde S. 32 Anm. 128. – Vgl. dazu Anm. 35.
  12. Er ist zuerst nachweisbar 1462 Oktober 25 (Rechn. I, Treysa 110/4 Bl. 7: eigenhändige Unterschrift mit Titel). – Ein ungenannter Hofmeister Landgraf Heinrichs wird 1462 April 1 erwähnt (Küch, Marburger Rechtsquellen II S. 144). Das war jedoch nicht, wie Gundlach III S. 48 annimmt, Dörnberg, sondern Kraft von Felsberg. Zimmermann, Zentralverwaltung S. 308 meint, D. sei um die Jahreswende 1461/62 Hofmeister geworden.
  13. So zuerst 1464 Juli 10 genannt (Best. 2 V Landesverwaltung: Landgräfliche Schuld- und Pfandverschreibungen).
  14. Urkk., Gen.-Rep. Ludwigstein. Mit Zustimmung des Landgrafen übernimmt es Georg von Buttlar (siehe dort).
  15. Urkk., Samtarchiv Schubl. 75 Nr. 22.
  16. Zimmermann, Zentralverwaltung S. 313 ff. In der Beurteilung seiner Persönlichkeit bezeichnet er ihn S. 317 abschließend als Menschen der Renaissance. – Der für Dörnberg nachweisbare eigene „Stab“ ist beachtlich und in dieser Form für keinen der anderen zeitgenössischen hohen hessischen Beamten belegt. Allein an Schreibern Dörnbergs kennen wir: Johannes Franke (siehe dort) – Werner Lesch (siehe dort) – Heinrich Heppe (siehe dort) – Albrecht 1473 Juli 2 (Rechn. I, Driedorf 39/7 Bl. 7), 1484 November 18 (ebd. 39/14 Bl. 9) und 1485 September 29 (ebd. 39/15 Bl. 14). – Balthasar [Schrautenbach] 1486 Februar 9 (ebd. 39/16 Bl. 18v.) – Hermann 1487 November 23 (ebd. 39/17 Bl. 3v.). – 1476 Januar 17 (und öfter) ist als Diener Dörnbergs Johann der Wale belegt (ebd. 39/8 Bl. 6v.). Ob er als Dolmetscher fungierte und mit dem 1479 August bezeugten Schreiber des Hofmeisters, Johannes (Demandt, Katz. Regg. Nr. 6282/4) identisch ist? – An sonstigen Dienern des Hofmeisters werden genannt: Hirtzberg (Rechn. I, Friedewald 49/5 Bl. 34) zu 1487 September 2 und Eberhard (ebd. Oberrosbach 85/12 Bl. 19) zu 1494 November 7.
  17. Zimmermann, Zentralverwaltung, Abschnitte I, II, III.
  18. Ebd. Abschnitt VI. – Unter Dörnberg werden erstmals eigenständige Hofmeisterrechnungen als zentrale Rechnungen neben den Kammerschreiberrechnungen geführt. Sie bilden den unmittelbaren Vorläufer der Kammermeisterrechnungen, wie sie Landgraf Wilhelm II. seit 1500 einführt.
  19. Zimmermann, Zentralverwaltung, Abschnitt IV.
  20. Zimmermann, Zentralverwaltung, Abschnitt V. – Besonders instruktiv Eckhardt, Oberhessische Klöster III Nr. 941 und die zugehörigen Urkk.
  21. Nachweise im Einzelnen bei Landau, Ritterburgen und Chr. von Rommel, Geschichte von Hessen u. a. Zahlreiche Spezialnachrichten in den zeitgenössischen Rechnungen.
  22. Gundlach, Mainzer Stiftsfehde S. 51 und insbesondere S. 55 ff., wo Gundlach die ungewöhnlichen Dotationen aufführt, die Dörnberg für seine Tätigkeit erhielt. Dazu gehörte die Belehnung mit Schloss Hausen und den zugehörigen Gerichten Oberaula und Breitenbach und die Pfandschaft von Neustadt und der Nellenburg.
  23. Demandt, Katzenelnbogen II.
  24. Vgl. H. Diemar, Die Entstehung des Deutschen Reichskrieges gegen Herzog Karl den Kühnen von Burgund. 1896. – F. Schmitz, der Neußer Krieg (1474–1475). Diss. Bonn 1893 (Rhein. Geschichtsbl. 2, 1896). – Gerh. Kallen, Die Belagerung von Neuß durch Karl den Kühnen 29. Juli 1474 bis 5. Juni 1475. 1925. – Die Arbeit von E. Wenzel, Die Hessen im Kampf gegen Karl den Kühnen von Burgund (Heimatschollen 5, 1925) reicht bei weitem nicht aus, um den hessischen Anteil daran zu erkennen. Es ist außerordentlich reichhaltiges Material über diesen Krieg erhalten, insbes. auch in den hessischen Rechnungen, aber noch unausgewertet.
  25. Vgl. dazu Diemar, Köln und Hessen (MOHG NF 8, 1899).
  26. Zimmermann, Zentralverwaltung S. 249 mit einer knappen Andeutung. Auch dieses Thema harrt noch näherer Untersuchung und Darstellung bei reichlich vorhandenem Material, vor allem auch unter Landgraf Wilhelm II. und der Vormundschaft für Landgraf Philipp.
  27. 1500 März 17 wird er neben Asmus Keudel und Rudolf von Waiblingen als Statthalter in Marburg erwähnt (Gundlach III S. 48). In den zahlreichen Privilegienbestätigungen, die ihm Landgraf Wilhelm II. 1500 September 30 gewährt, und noch 1501 Oktober 1 und November 8 nennt ihn dieser seinen Rat (Urkk., Depositum von Dörnberg; Kopiar 13 Nr. 58, Kopiar L 4 Bl. 19 ff.). Während ihn sein Schwager Kaspar von Boyneburg noch 1500 September 23 Hofmeister nennt (Rechn. I, Marburg Kammerschreiber 4/12 Bel.), gibt ihm der Landgraf schon 1500 Oktober 7 keinen Titel (Urkk., Depositum von Dörnberg).
  28. Zum Prozeß gegen Johannes Fleck siehe dort.
  29. Die Akten des beabsichtigten Prozesses gegen Dörnberg sind auf beiden Seiten erhalten. Die landgräflichen Akten liegen im Best. 2 III Landesherrschaft: Prozesse; die dörnbergischen im Depositum des Dörnbergischen Archivs im StA Marburg; beide sind unbearbeitet, obwohl sie tiefe Einblicke in Wirken und Wesen Dörnbergs und seine Beurteilung durch den Landgrafen gewähren. – Zu den Beschuldigungen gegen Dörnberg im Katzenelnbogener Giftmordprozeß vgl. Demandt, Katzenelnbogen II. – Über eine Falschmünzeraffaire, in die Dörnberg verwickelt war, siehe die Urkunde von 1494 Januar 17 im Depositum von Dörnberg. – Über Dörnbergs alchimistische Neigungen vgl. die Urkunde von 1486 März 30 (ebd. und ZHG 11, 1869 S. 16 ff.).
  30. So in den genannten Prozeßakten. Siehe auch Anm. 26.
  31. Die Entscheidung darüber ist allerdings erst nach der Aufarbeitung der umfangreichen Prozeßakten möglich. – Die Erben Dörnbergs scheinen die Gnade Landgraf Wilhelms II. mit einem Betrag von mindestens 5500 fl. zurückgekauft zu haben, wie die beiden Quittungen des Landgrafen von 1506 Oktober 13 und November 19 schließen lassen (Kopiar 13 Nrr. 311, 312).
  32. Die Anklage des Landgrafen gründete sich auf vier Beschuldigungskomplexe (in 21 Punkten): 1. den Vorwurf finanzieller Veruntreuungen. 2. den Vorwurf willkürlicher Rechtsbeugung, der Bestechlichkeit und der eigenmächtigen Verfolgung von unbequemen oder widerspenstigen Gegnern, 3. den Vorwurf des Münzvergehens bzw. der Münzfälschung, da er angeblich in seiner Stadt Neustadt Geld habe prägen lassen, 4. den Vorwurf, daß er den hessischen Erbverbrüderungsvertrag mit Sachsen von 1495 mit allen Mitteln zu verhindern gesucht und die Ansprüche des Herzogs von Jülich und Graf Johanns von Nassau-Dillenburg auf die Katzenelnbogener Erbschaft beim eventuellen Aussterben des oberhessischen Mannesstammes gegen entsprechende Zuwendungen unterstützt habe. Die Beschuldigungen lauteten also auf Unterschlagung, Rechtsbeugung, Münzfälschung und Hochverrat.
  33. Überliefert im Depositum des Dörnbergischen Archivs unter 1490 Januar 3, 1492 August 3, 1493 Mai 30, 1501 Juni 2 und 1505 Oktober 2. Das Testament von 1492 trägt statt der Unterschrift Dörnbergs die eigenhändige Unterschrift Landgraf Wilhelms III. mit vollem Titel, was ohne Zweifel eine Sanktionierung der testamentarischen Verfügungen des Testators bedeuten sollte. Diese Bestätigung wiederholte auch Landgraf Wilhelm II. noch 1501 Juni 2, was eindeutig bezeugt, wie stark der Landgraf die Stellung Dörnbergs noch immer ansah.
  34. Allein in Marburg hatte Dörnberg folgende Stiftungen errichtet: 1497 Juli 9 für die Armen jeden Sonnabend Brot von einer Mutt Mehl an der Kilianskirche zu verteilen (Küch, Marburger Rechtsquellen I Nr. 156) – 1498 Mai 21 viermal im Jahr 14 fl. für graues Tuch für die Armen (ebd. Nr. 159). – 1498 Juli 9 ergänzt er seine Brotspende vom Vorjahr durch eine Tonne Heringe, die zu dem Brot gereicht werden sollen (ebd. Nr. 160). Vgl. auch ebd. S. 240 f.
  35. Es sei hier nur an den Dörnbergischen Hof in Marburg, den Junker-Hansen-Turm in Neustadt und die Burg Herzberg erinnert.
  36. Das Vermögen Dörnbergs, das er, wie er mit Stolz bemerkte, nicht ererbt, sondern durch eigene Leistungen zusammengebracht hatte, war derartig unterschiedlich und umfangreich, daß es im Rahmen einer Biographie, die er vor allen anderen verdient hätte, einer eigenen Untersuchung bedürfte. Erwähnt sei hier (außer dem Verweis auf Anm. 22), lediglich, daß ihm Landgraf Heinrich III. bereits 1471 Juni 1 4329 fl. schuldete, die er ihm auf die Ämter Romrod und Ziegenhain anwies (Urkk., Passiv-Schuldverschreibungen: von Dörnberg); daß er 1485 am Salzwerk Salzhausen bei Nidda beteiligt war (Rechn. I, Marburg Hofmeister 10/1 Bl. 9) und daß er sich 1486 März 30 vom Kloster Haina das Bergregal im Umkreis einer Meile um das Kloster übertragen ließ (Urkk., Depositum von Dörnberg). 1499 Oktober 4 bekundet Landgraf Wilhelm III., daß ihm die Vettern und Brüder Hans, Hans und Wilhelm von Dörnberg 9000 fl. geliehen haben (Urkk., Passiv-Schuldverschreibungen: von Dörnberg). Außerdem hatte Dörnberg den Landgrafen hohe Beträge geliehen, die die Städte Marburg, Gießen, Grünberg und Nidda verzinsten (verzeichnet im Kopiar 5). Es scheint, daß Landgraf Wilhelm II. durch den Sturz Dörnbergs einen erheblichen Teil dieser Schuldverpflichtungen los wurde, was bei der Geschäftstüchtigkeit des Landgrafen im Hinblick auf sein Verhalten gegenüber Dörnberg wohl zu beachten ist.
  37. Genannt in Urkk. von 1465 August 2, 1482 September 30, 1484 Januar 14 und 23 (alle im Depositum von Dörnberg). Vielleicht hängt damit die von Dörnberg während der Mainzer Stiftsfehde im Stift Fulda und im Buchenlande übernommene Amtsstellung zusammen (siehe Anm. 11).
  38. Vgl. Küch, Die Landgrafendenkmäler in der Elisabethkirche zu Marburg (ZHG 36, 1903 S. 186 f.), der über die drei Epitaphien des Hofmeisters und seiner beiden Frauen Anna und Liutgard, die 1497 Oktober 15 starb, handelt. Diese „herrlichen drei Grabplatten mit eingelegter geschroteter Messingarbeit“, die jeweils das Dörnbergische und die zugehörigen Frauenwappen tragen, sind wahrscheinlich zwischen 1497 und 1501 entstanden und zieren noch heute den nördlichen Kreuzarm der Elisabethenkirche, obwohl Dörnberg selbst, der 1506 starb, nicht hier, sondern in seinem Exil Friedberg bestattet ist. Diese drei kostbaren, künstlerisch hochwertigen Monumente an diesem Ort charakterisieren wohl am eindringlichsten und überzeugendsten den persönlichen Herrschafts- und Geltungsanspruch und -drang Dörnbergs.
Zitierweise
„Dörnberg, Hans der Ältere von“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/118680102> (Stand: 8.1.2024)