Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

Inhalt
- 1.8.1914: Die Sozialdemokratie und der Krieg
- ...
- 5.8.1914: Aufruf an die Offenbacher Sozialdemokraten
- 5.8.1914: Die Kriegsnot-Maßnahmen der Stadt
- 5.8.1914: Die Sozialdemokraten und der Krieg
- 5.8.1914: Die Gemeinden im Kriege
- 5.8.1914: Kein Alkohol an die Soldaten ausgeben
- 5.8.1914: Aufruf zur Gestellung als Pflegepersonal
- 5.8.1914: Nächtliche Gewehrschüsse in Offenbach
- ...
- 12.8.1914: Aufruf an die Arbeiterjugend
Abbildungen
↑ Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914
Abschnitt 59: 5.8.1914: Die Gemeinden im Kriege
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Die Gemeinden im Kriege.
Durch die Mobilmachung, die am 1. August für das ganze deutsche Reich erfolgte, erfahren die Aufgaben der Kommunen eine erhebliche Erweiterung. Diese Erweiterung erfolgt auf Grund gesetzlicher Vorschriften, und zwar ist das Kriegsleistungsgesetz vom Jahre 1873 hierfür maßgebend.
Zunächst sind die Gemeinden zur Gewährung der Unterkunft für die bewaffnete Macht einschließlich der Heeresfolge verpflichtet. Natürlich gehört hierzu auch die Bereithaltung von Stallungen für die Pferde. Ferner haben sie alles vorhandene Material zur Anlegung von Wegen, Eisenbahnen, Brücken, Lagern, Biwakplätzen der Heeresverwaltung zu überweisen, wie auch Feuerungsmaterial und Stroh für Lager und Biwaks.
Die Gemeinden sind berechtigt, die Einwohner sowie die sonst in der Gemeinde sich aufhaltenden oder Eigentum besitzenden Angehörigen des Reiches zu diesen Naturalleistungen wie zu den Diensten heranzuziehen. Jedes Mitglied der Gemeinde ist verpflichtet, den gestellten Anforderungen gerecht zu werden.
Die Gemeinden haben nicht nur, wie gesagt, für Quartier und Verpflegung zu sorgen, sie haben auch die Kosten hierfür aufzubringen. Diese können von den Gemeinden auf die von unmittelbarer Kriegsleistung befreiten Einwohner umgelegt werden. Es wird jedoch eine Vergütung seitens des Reiches gewährt für Naturalleistungen, Quartier und Stallungen für die Truppenteile, die schon vor der Mobilmachung zur Besatzung des Ortes gehörten, bis zu ihrem Ausmarsch, sowie für Truppenteile, die zur Besatzung des Ortes nach der Mobilmachung einrückten und für die Ersatztruppen in ihren Standquartieren. Die Vergütung ist ein- für allemal festgesetzt. Sie hängt ab von dem Preise des Winterroggens nach dem Durchschnitt der November-Markt- ...
[Offenbacher Abendblatt vom 5. August 1914]
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| Empfohlene Zitierweise: | „Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914, Abschnitt 59: 5.8.1914: Die Gemeinden im Kriege“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/purl/resolve/subject/qhg/id/161-59> (aufgerufen am 10.05.2026) |
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