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Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg

↑ Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914

Abschnitt 60: 5.8.1914: Kein Alkohol an die Soldaten ausgeben


Keinen Alkohol an die Kriegsteilnehmer!

Der Vorstand des hessischen Landesverbandes gegen den Mißbrauch geistiger Getränke schreibt uns: In dem bevorstehenden Kriege werden sofort mit den ersten Tagen an die Leistungsfähigkeit, Schlagfertigkeit und Widerstandsfähigkeit der Truppen ungeheure Anforderungen gestellt. Hierzu ist Nüchternheit absolut erforderlich. Dies ist auch der entschiedene, aus mancherlei Kundgebungen und Maßnahmen bekannte Standpunkt der Heeresleitung, allen voran des obersten Kriegsherrn selbst, der dieser Ueberzeugung wiederholt kräftigen Ausdruck verliehen hat. Mit dieser Forderung muß gleich von vornherein Ernst gemacht werden! Wir bitten deshalb dringend, den zum Ausmarschs bestimmten Soldaten nicht, wie das bei früheren Feldzügen zu beobachten war, geistige Getränke als besondere Liebesbeweise anzubieten oder gar aufzudrängen, sondern an geeigneten Orten, besonders aber auf den Bahnhöfen, von denen aus Truppentransporte erfolgen oder auf denen Halt gemacht wird, alkoholfreie Getränke verschiedener Art und in erforderlicher Menge bereit zu halten. Auch mit dieser Maßnahme wird der Schlagkraft unseres Heeres ein wesentlicher Dienst erwiesen.

[Offenbacher Abendblatt vom 5. August 1914]


Empfohlene Zitierweise: „Der erste Kriegsmonat im Offenbacher Abendblatt, August 1914, Abschnitt 60: 5.8.1914: Kein Alkohol an die Soldaten ausgeben“, in: Hessische Quellen zum Ersten Weltkrieg <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/purl/resolve/subject/qhg/id/161-60> (aufgerufen am 10.05.2026)