Regesta of the Landgraves of Hessen
1451
Weistum über Itzenhain und Eppenhain
Regest-Nr. 7110
- Tradition
-
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 254, Bl. 175. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 899 Nr. 2348. - Regestum
- Zu wissen, daß die Knechte des Grafen von Ziegenhain, die an den Landgrafen gewiesen sind, und die ältesten Männer, die davon Kenntnis haben, berichten, daß die Männer von Itzenhain (Eytzin-) und Eppenhain mit Diensten und Gericht dem Grafen von Ziegenhain wie seine anderen Dörfer im Gericht Schönstein zugestanden haben, bis die Männer beider Dörfer, weil sie so wenige waren, sich mit den Grafen dahin geeinigt haben, daß sie ihm für die zu leistenden Dienste jährlich zu Michaelis 1 Pfund Geld geben und dazu eine Wiese unter dem Schönstein, Stockwiese genannt, und 3 Hühner zu Fastnacht, die Gerichtshühner heißen; doch hat sich der Graf vorbehalten, daß sie ihm jährlich eine Fuhre leisten müssen, wohin er sie anordnet.
A. 1451. - References
-
Other Places
Ziegenhain, Grafen · Itzenhain · Eppenhain · Schönstein, Gerichte · Schönstein, Stockwiese
-
Keywords
Knechte · Grafen · Weistümer · Dienste · Gerichte · Dörfer · Zahltermine · Dienste, Ablösen von · Wiesen · Flurnamen · Abgaben, Geflügel · Gerichtshühner · Fastnachtshühner
- Text Basis
-
Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7110 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7110> (Stand: 08.05.2024)