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Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag, 3. Juli 1902

Die Zweite Kammer des hessischen Landtags (= die Landstände des Großherzogtums Hessen) in Darmstadt schließt die Beratung zum Entwurf über eine Wahlrechtsreform ab. Sie nimmt mit 32 gegen 4 Stimmen Artikel 4 an, der die Einführung der allgemeinen direkten und geheimen Wahlen zum Landtag vorsieht. Dagegen wird eine Wahlpflicht abgelehnt. Eine Einigung über die künftige Zusammensetzung der Zweiten Kammer kann nicht erzielt werden, sodass die Kammer mit großer Mehrheit beschließt, das bestehende Wahlgesetz bis zum 31. Dezember 1907 in Gültigkeit zu belassen. Das neue Wahlgesetz, das aus diesen Beschlüssen hervorgeht, wird angenommen.
(OV)

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„Beendigung der Beratungen zur Wahlrechtsreform im Hessischen Landtag, 3. Juli 1902“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/2161> (Stand: 3.7.2022)
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