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Antrag der Landtagskommission in Hessen zur Wahlreform, Anfang Mai 1902

Die Kommission der Zweiten Kammer des Hessischen Landtags beantragt nach der Vorlage der Regierung, die Zahl der städtischen Abgeordneten zu vermehren und die Städte Mainz, Darmstadt und Gießen durch ihre Oberbürgermeister in der Ersten Kammer vertreten zu lassen. Die Kommission spricht sich außerdem für das direkte Wahlrecht aus. Ein Antrag der Nationalliberalen auf Einführung der Wahlpflicht wird abgelehnt, ebenso ein Antrag des Zentrums auf Annahme des Proportional-Wahlsystems. Auch der sozialdemokratische Antrag, jedem 21-jährigen Reichsangehörigen, der in Hessen ansässig ist, das aktive Wahlrecht zu geben, findet in der Kommission keine Zustimmung. Vielmehr soll das aktive Wahlrecht an ein Lebensalter von mindestens 25 Jahren, einen dreijährigen Aufenthalt im Großherzogtum, der hessischen Staatsangehörigkeit seit mindestens drei Jahren und der Zahlung einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer seit Anfang des Wahljahres geknüpft sein.
(OV)

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„Antrag der Landtagskommission in Hessen zur Wahlreform, Anfang Mai 1902“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/3056> (Stand: 3.3.2022)
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