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Beschluss über Ausrichtung des Frankfurter Goethe-Preises, 25. August 1926

Der beratende Ausschuss für den geplanten Goethe-Preis der Stadt Frankfurt am Main fasst den Beschluss, diesen Preis auf den deutschen Sprachraum zu beschränken und sich nicht auf das Werk, sondern auf die „literarische Persönlichkeit“ des Geehrten zu konzentrieren.

Die Stiftung des Preises war bereits 1925 durch Ernst Beutler (1885–1960), Direktor des Freien Deutschen Hochstifts und Leiter des Goethemuseums angeregt, und im Juni 1926 formell vom Frankfurter Stadtrat Willy Meckbach (1869–1943) beantragt worden. Stadtrat Meckbach hatte sich im Auftrag des Amtes für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung am 26. Juni 1926 mit einem Schreiben an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main gewandt, und die seit langem diskutierte, aber nicht verwirklichte Einrichtung des Preises sowie die notwendige Bereitstellung eines Preisgelds in Höhe von 15.000 Reichsmark gefordert. Der Magistrat gab am 28. Juni sein Einverständnis zur Stiftung des Preises. Die Verleihung des Preises erfolgt erstmals am 28. August 1927 an den Dichter Stefan George (1868–1933).
(OV/KU)

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Recommended Citation
„Beschluss über Ausrichtung des Frankfurter Goethe-Preises, 25. August 1926“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/edb/id/1964> (Stand: 11.6.2020)
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