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Contemporary History in Hessen - Data · Facts · Backgrounds

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  1. Beschluss des Hessischen Landtags zur Entschädigung des Fürstenhauses, 5. Juni 1928
    Der Hessische Landtag nimmt die Vorlage der Regierung über die Entschädigung des ehemals regierenden Großherzoglichen Hauses, die eine Abfindung von neun Millionen Reichsmark für die dem Staat übereigneten Besitztümer, in erster Lesung mit 29 gegen 25 Stimmen an. Die Abgeordneten der SPD stimmen mit den Kommunisten gegen die Vorlage, während die sozialdemokratischen Minister für die ... »Details
  2. Umstrittener Abfindungsvertrag mit Großherzog Ernst Ludwig, 8. Juni 1928
    Der Hessische Landtag billigt den von der Regierung vorgelegten umstrittenen Abfindungsvertrag mit dem ehemaligen Großherzog Ernst Ludwig (1868–1937) mit knapper Mehrheit. Die Abfindungssumme von acht Millionen Reichsmark wird in 20 Jahresraten zu 400.000 Reichsmark gezahlt. Der Streit um die Abfindung schwelt seit dem Abkommen von 1919, das mit der Inflation hinfällig wurde. Der ... »Details
  3. Annahme von Verfassungsänderungen durch den Hessischen Landtag, 28. März 1930
    Der Hessische Landtag nimmt einen Antrag der Regierung zu Änderungen der Verfassung an. Danach wird die Legislaturperiode von drei auf vier Jahre verlängert. Grund dafür ist unter anderem die Kostenersparnis durch zusammengelegte Reichs- und Landtagswahlen. ... »Details
  4. Verlängerung der Wahlperiode des 1927 gewählten Hessischen Landtags, 13. Mai 1930
    Nachdem der Hessische Landtag am 28. März durch eine Verfassungsänderung die Wahlperiode von drei auf vier Jahre verlängert hat, wird durch ein Gesetz auch die Wahldauer des bestehenden, am 13. November 1927 gewählten Landtags auf vier Jahre verlängert : Artikel 1: Das 3. Gesetz über Änderung der Hessischen Verfassung vom 28. März 1930 /Reg.-Bl. S. 49) gilt auch für den gegenwärtigen ... »Details
  5. Beratungen des Hessischen Landtags über Etat und Youngplan, 20. Mai 1931
    Der Landtag des Volksstaats Hessen in Darmstadt nimmt in erster und zweiter Lesung das Etatgesetz an. Der Landtag ersucht außerdem einstimmig die Regierung des Volksstaats, beim Reich auf baldige Verhandlungen zur Revision des Young-Plans hinzuwirken.(OV) ... »Details
  6. Verabschiedung des Hessischen Naturschutzgesetzes in Darmstadt, 14. Oktober 1931
    Nach der bereits auf dem zweiten Deutschen Naturschutztag Anfang August 1927 in Kassel artikulierten Forderung nach einem einheitlichen Naturschutzgesetz, wird das Hessische Naturschutzgesetz am 14. Oktober 1931 im Darmstädter Landtag verabschiedet.0=Vgl. Franz, Die Chronik Hessens, S. 355. Insbesondere der Umgang mit als selten oder schonungsbedüftig klassifizierten Tier-und Pflanzenarten ist ... »Details
  7. Forderungen der NSDAP für eine Regierungsbildung mit dem Zentrum in Hessen, 8. Dezember 1931
    Die Nationalsozialisten (im Hessischen Landtag) überreichen der Zentrumspartei ein Mindestprogramm für die Bildung einer neuen hessischen Regierung mit zwölf Punkten:Die Zahl der Minister wird auf einen – den Staatspräsidenten – beschränkt. Der Staatspräsident wird von der NSDAP gestellt.Sämtliche Ministerien werden zu einem, nämlich dem Staatsministerium, mit je einer Abteilung für ... »Details
  8. Antwort der Zentrumsfraktion im Hessischen Landtag an die NSDAP, 11. Dezember 1931
    Die Zentrumsfraktion im Hessischen Landtag antwortet auf die Forderungen der hessischen NSDAP vom 8. Dezember 1931: ... »Details
  9. Antwort der NSDAP-Fraktion im Hessischen Landtag an das Zentrum, 11. Januar 1932
    Die Landtagsfraktion der NSDAP im Hessischen Landtag antwortet der Zentrumsfraktion auf deren Schreiben vom 11. Dezember 1931 wegen der zwölf Forderungen der NSDAP. Das Zentrum habe es in seiner Antwort unterlassen auf die voraussetzlichen Bedingungen auch nur einzugehen. Die ablehnende Haltung des hess. Ztr. zu den Forderungen der NSDAP und damit zu deren Regg.sübernahme sind ihre letzte ... »Details
  10. Vorlage des Etats für 1932 im Hessischen Landtag, 7. April 1932
    Der Finanzausschuss des Hessischen Landtags wird der Etat für 1932 vorgelegt, der in Einnahmen und Ausgaben mit 108,54 Millionen RM abschließt. Er ist gegenüber dem Vorjahr um rund 29,8 Millionen RM gesenkt worden und liegt 18,2 Millionen RM unter dem Haushalt von 1926.Der hessische Finanzminister Ferdinand Kirnberger (1875–1962) ist bei der Aufstellung des Haushalts von dem Grundsatz ... »Details
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