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Regesta of the Landgraves of Hesse

1471 Juli 10

Heinrich III. stimmt der Verpfändung von Lehengütern zu

Regest-Nr. 9667

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 317 Nr. 1123.
Regestum
Derselbe [Landgraf Heinrich III.] hat in den vergangenen Kriegsläufen Erbgüter, Höfe, Zehnten und Gülten, die Hermann (III.) und Georgen Rieteseln, seinen lieben Getreuen, zustanden, an sich genommen und seinem Diener Thongeß Schotten geliehen; nun gibt er sie den Rieteseln, nachdem er sich mit ihnen vertragen hat, zurück und gestattet, daß diese die Güter in seiner Gegenwart mit andern Gütern, die seinen lieben Getreuen Curd von Ehringshausen (Eringeßhusen) zustanden, an Thongeß Ort, seinen Bürger zu Marburg (Marpurg), verpfänden.
...am mitwochin nach sanct Kilians dag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann III. · Riedesel zu Eisenbach, Georg I. · Schotte, Antonius · Ehringshausen, Curd von · Orth, Thönges

Other Places

Marburg

Keywords

Kriege, Beute in · Erbgüter, entfremden von · Zehnte · Höfe · Gülten · Fehden, Beilegen von · Pfandschaften · Bürger · Lehen, Weitergabe von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9667 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9667> (Stand: 11.05.2026)