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Regesta of the Landgraves of Hesse

(14)43 Juni 16

Antwort der Stadt Frankfurt an Hermann Riedesel

Regest-Nr. 9145

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 181 Nr. 647.
Regestum
Stadt Frankfurt an Ritter Hermann (II.) Riedesel, Erbmarschall zu Hessen: Unser Hauptmann Henne Mönch von Buseck (Monche, Buchsecke) hat uns laut beifolgender Anschrift geschrieben, als er schied, um eine Wallfahrt nach dem heiligen Blute zu tun. Wir haben ihm aber keinen solchen Auftrag gegeben und haben den Unwillen des Landgrafen nicht verdient. Haben einen Brief des Königs und der westfälischen Gerichte erlangt, wodurch wir von dem Gericht entledigt sind, und lassen deshalb die Sache ruhen, bitten jedoch, den Landgrafen zum Aufgeben seines Unwillens gegen die Stadt zu bewegen.
in die dominica Trinitatis.
References

Other Persons

Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Buseck, Johann [II.] von

Other Places

Frankfurt, Stadt · Buseck · Westfalen, Gerichte

Keywords

Städte · Ritter · Erbmarschälle · Briefe · Streitigkeiten · Gesandte, selbst ernannte · Wallfahrten · Könige · Gerichte, westfälische

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 9145 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9145> (Stand: 25.05.2026)