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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1436) April 2
Antwort Landgraf Ludwigs I. auf Anfrage des Göttinger Rates
Regest-Nr. 9066
- Tradition
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Regesta: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 112 Nr. 146. - Regestum
- Kassel. - Landgraf Ludwig I. antwortet dem Göttinger Rate, er habe auf dessen Mitteilung hin Erasmus von Boymbach und dessen Knechte Ordemar befohlen, Schaden und Verwahrung sofort abzutun. Der landgräfliche Marschall Johann Meysenbugh, der ein Obermann in der Sache sei, habe dem Landgrafen darüber den beifolgenden Brief geschrieben, den der Rat weiterschicken und die Antwort aufbrechen könnte.
Datum Cassel feria secunda post Palmarum nostro sub secreto.
Fehdebuch Blatt 101: 1436 Sontag Cantate (Mai 6). Fehdebrief der Stadt an Erasmus von Baumbach und Waßmud Ordemar, welche Giseler von Münden die Fehde angesagt haben. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Baumbach, Erasmus von · Ordemar, Waßmud, Knecht des Ersasmus von Baumbach · Meisenbug, Johann [I.]
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Other Places
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Keywords
Räte · Briefe, Antwort auf · Marschälle · Knechte · Streitigkeiten · Schäden · Schlichtungen · Obmänner · Fehdebücher · Fehdeerklärungen
- Text Basis
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Regestum
Armbruster, Göttingens Beziehungen
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Document Particulars
Ambruster, Göttingens Beziehungen
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9066 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/9066> (Stand: 09.05.2026)

