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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Oktober 7

Wilhelm III. überträgt den Johannitern in Nidda die Pfarrei Wallernhausen

Regest-Nr. 8542

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, A 3, Wallernhausen. Pergament, mit angehängtem Siegel.
Regesta: Baur, Hessische Urkunden 4, S. 270.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] inkorporiert aus besonderer Neigung und Gnade für Komtur und Brüder des Johanniter-Hauses zu Nidda ihrem Orden und diesem Haus zum Seelenheil der Vorfahren, seiner selbst und seiner Nachkommen das Patronatsrecht von Pastorei und Pfarrkirche zu Wallernhausen samt allem Zubehör. Nach Tod des jetzigen Inhabers oder seinem sonstigen Abgang sollen die Johanniter die Pfarre dort versehen.
Siegelankündigung des Ausstellers.
montage nach sant Francisci tag.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Nidda, Johanniter-Kloster · Wallernhausen, Pfarrkirche

Keywords

Komture · Mönche, Johanniter · Seelstiftungen · Klöster · Orden, Johanniter · Johanniter · Pastoreien · Pfarrkirchen · Patronatsrechte · Pfarreien, Versehen von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Regestensammlung Wolf

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8542 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8542> (Stand: 08.05.2026)