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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 Februar 13

Wilhelm III. gestattet die Verpfändung des Lehenhofes in Belinhausen

Regest-Nr. 8151

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, K 17, fol. 121v-122v.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 136 Nr. 547.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] gestattet die Verpfändung des Lehenhofes zu Belinhausen durch Hans von Lauter und Engelbrecht von Belinhausen an Philipp Knoblauch gegen 100 Gulden Hauptgeld und fünf Gulden Jahrgült auf sechs Jahre und behält sich nach dieser Frist selbst die Einlösung vor.
Dornstage nach Estomichi.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lauter, Hans von · Belinhausen, Engelbrecht von · Knoblauch, Philipp [I.]

Other Places

Belinhausen, Lehnhof

Keywords

Pfandschaften · Lehen, Weitergabe von · Lehen · Belehnungen · Lehenhöfe · Hauptgelder · Pfänder, Auslösen von · Jahresgülten · Gülten, jährliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8151 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8151> (Stand: 14.05.2026)