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Regesta of the Landgraves of Hesse

1509 Juni 12

Geleitbrief für Hans Propp

Regest-Nr. 7403

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 69/14 (Provenienz: Kirchhain, Schultheiß). Mit Titelkopf, jedoch ohne Siegelspur.
Regesta: Demandt, Schriftgut 5, S. 319 Nr. 3721.
Regestum
[Kassel]. - Landgraf Wilhelm befiehlt allen Rentmeistern und Kellner, denen dieser Brief vorgelegt wird, seinen Wagenmeister Hans Propp und die Seinen gemäß seinem Ansinnen mit Futter und Mahl zu versorgen.
Sekret des Ausstellers.
Cassel am dinstag nach Bonifacii 1509.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Propp, Hans

Other Places

Kassel

Keywords

Befehle, landgräfliche · Wagenmeister · Landgrafenitinerar · Rentmeister · Kellner · Geleitsbriefe · Futter · Verpflegung

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 5

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7403 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7403> (Stand: 09.05.2026)