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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 Mai 21

Kunz Raugräber lässt 20 Morgen Acker und Wiese für die Bede liegen

Regest-Nr. 6636

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 196, Bl. 130v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 879 Nr. 2294.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß Kunz Raugräber (Ruwegreber) von Hadamar, gen. der Weller, 20 Morgen Äcker und Wiesen an einem Stück (zcusamen) zu Ostheim für die Beede hat liegen lassen, so daß der landgräfliche Kellner Gottfried von Wenings zu Butzbach sie für die Beede an sich genommen und an Henne, Kunz Peters Sohn, und seine Frau Katharina verkauft hat. Der Landgraf stimmt dem unter der Bedingung zu, daß die Eheleute von diesem Gelände die Beede und die üblichen Dienste leisten.
Siegel des Ausstellers.
Uff mitwochen nach dem heiligen Pfingstage a. d. 1494.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Raugräber, Kunz, gen. der Weller, aus Hadamar · Wenings, Gottfried von · Peter, Henne, Sohn des Kunz · Peter, Kunz · Peter, Katharina, Frau des Henne

Other Places

Hadamar · Butrzbach, Kellner · Ostheim, Wiesen

Keywords

Äcker · Wiesen · Bede · Kellner · Verkäufe · Ehefrauen · Söhne · Verwandte · Beinamen · Bedeschulden

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6636 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6636> (Stand: 12.05.2026)