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Regesta of the Landgraves of Hesse

1494 Januar 13

Vergleich zwischen Wilhelm III. und Demut von Weitershausen

Regest-Nr. 6610

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 170, Bl. 116v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 871 Nr. 2268.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. vergleicht sich mit Demut, Witwe Ruprechts von Weitershausen, ehedem Schultheiß zu Niederweimar, wegen ihrer gegenseitigen Forderungen. Er überläßt ihr seinen Hof zu Niederweimar noch auf vier Jahre zu Landsiedelrecht. Sie muß ihn instand halten und dafür die bisher übliche Pacht zahlen, die jährlich zu Michaelis fällig ist. Im übrigen soll sie den Hof frei und unbeschwert während dieser vier Jahre innehaben; danach fällt er an den Landgrafen zurück.
Siegel des Ausstellers.
Uff montag nach epiphanias domini a. etc. 94.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Weitershausen, Demut von, Frau Ruprechts · Weitershausen, Ruprecht von, Schultheiß in Niederweimar

Other Places

Niederweimar, Hof · Niederweimar, Schultheiß

Keywords

Witwen · Vergleiche · Landsiedelrecht · Höfe, zu Landsiedelrecht · Schultheiße · Forderungen, gegenseitige · Instandhaltungsverpflichtungen · Pachten, übliche · Zahltermine

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6610 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6610> (Stand: 09.05.2026)