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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 April 27

Schadloshaltungsbrief für die Stadt Marburg

Regest-Nr. 6588

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 147, Bl. 99.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 864 Nr. 2245.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß sich Bürgermeister und Rat der Stadt Marburg mit ihm und Schultheiß und Schöffen zu Gerau gegenüber der Frankfurter Bürgerin Jutta von Heringen, Witwe Karl Hengsbergs, wegen der Sicherstellung einer Gülte von 50 fl., die sie ihr für 1000 fl. verkauft haben, verbürgt haben. Die Gülte ist zu zwei Zielen je zur Hälfte September 8 und zu Palmarum in Frankfurt fällig laut der Verschreibung vom gleichen Tage. Der Landgraf wird sie pünktlich entrichten und verspricht, wenn das einmal nicht der Fall sein sollte und der Stadt Marburg daraus Schaden erwächst, die Stadt schadlos zu halten.
Siegel des Ausstellers.
Uff sonnobint nach Misericordia domini a. d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hengsberg, Jutta, Frau Karls, geb. von Heringen · Hengsberg, Karl

Other Places

Frankfurt, Bürger · Marburg, Bürgermeister · Marburg, Rat · Gerau, Schultheiße · Gerau, Schöffen · Frankfurt

Keywords

Bürgermeister · Räte · Schöffen · Schultheiße · Gülten · Gülten, Verkauf von · Zahltermine · Schadlosbriefe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6588 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6588> (Stand: 07.05.2026)