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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Februar 15

Henne Merlin und Henne Weinold erhalten die Hälfte des Gutes in Leuderode

Regest-Nr. 6579

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 137, Bl. 93v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 860 Nr. 2236.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß sein Romroder Rentmeister vorzeiten Henne Merlin und Henne Weinold (Wyn-) und dessen Frau Kunigunde (Conne) die Hälfte des Gutes zu Leuderode (Ludenraide) verliehen hat und er (der Landgraf) nun auf ihre Bitte hin einwilligt, daß Henne Weinold und seine Frau Kunigunde die eine Hälfte dieses Gutes und Henne Merlin und seine Frau Eila die andere Hälfte dieses Gutes erhalten mit Nutzung des Wasserganges zur Bewässerung der Wiesen. Sie sollen das Gut in Bau und Besserung halten und dafür jährlich zu Martini 3 Pfund Geld und 8 Tournosen Alsfelder Währung bei Zinsbuße nach Romrod liefern. Wenn sie das befolgen, wird sie der Landgraf wegen eines höheren Zinses oder eines ihm lieberen Landsiedels nicht von diesem Gute verdrängen.
Siegel des Ausstellers.
Uff fritag nach sant Valentins tag a.d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Merlin, Henne · Weinold, Henne · Weinold, Kunigunde, Frau Hennes · Merlin, Eila, Frau des Henne

Other Places

Romrod, Rentmeister · Leuderode, Gut · Alsfeld, Währung · Romrod

Keywords

Rentmeister · Lehen · Güter, Aufteilung von · Ehefrauen · Wassergänge, Nutzung der · Bewässerungen · Wiesen · Instandhaltungsverpflichtungen · Währungen, Alsfelder · Zinsbußen · Zinsen, höhere · Landsiedel

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6579 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6579> (Stand: 04.05.2026)