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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Februar 23

Johann Pfannstiel erhält die Bockenhufe in Heringen für seine Dienste

Regest-Nr. 6578

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 136, Bl. 93.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 860 Nr. 2235.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. verleiht Johann Pfannstiehl und seiner Frau Else wegen der ihm und schon seinem +Vater Landgraf Heinrich [III.] erwiesenen Dienste die Bockenhufe zu Heringen, die vordem Kunz Mosheim innehatte, auf Lebenszeit. Sie sollen die Hufe in Bau und Besserung halten und sie frei und unbeschwert innehaben und nutzen. Diese Befreiung gilt auch für dasjenige, was sie zu Heringen besitzen. Nach ihrem Tode fällt die Hufe an den Landgrafen zurück.
Siegel des Ausstellers.
Am sonnobinde nach sant Peters tag ad kathedram a. d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Pfannstiel, Johann · Pfannstiehl, Else, Frau des Johann · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Mosheim, Kunz

Other Places

Heringen, Bockenhufe · Heringen

Keywords

Dienste, Lohn für · Lehen, auf Lebenszeit · Flurnamen · Hufen · Ehefrauen · Hufen, Besitzer, Abfolge von · Instandhaltungsverpflichtungen · Lehen, Heimfall von

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6578 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6578> (Stand: 08.05.2026)