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Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 November 12

Wilhelm III. erlaubt Johann Franke Bergwerke einzurichten

Regest-Nr. 6549

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 110, Bl. 69v.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 850 Nr. 2206.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. erteilt dem Priester Johann Franke von Hone die Erlaubnis, überall im Fürstentum nach Erz zu graben und Bergwerke einzurichten. Er gewährt ihm dafür Geleitschutz und Sicherheit und weist Ritterschaft, Amtleute, Knechte, Bürger und Untersassen an, ihm kein Hindernis in den Weg zu legen, sondern ihn zu fördern.
Siegel des Ausstellers.
Am montage nach Martini a. etc. 92.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Franke, Johann, aus Hone, Priester

Other Places

Hone

Keywords

Priester · Bergwerke, Anlage von · Erze · Schutz und Schirm · Ritterschaft · Amtleute · Knechte · Bürger · Untersassen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6549 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6549> (Stand: 30.05.2026)